Die vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 26. Juni 2025 beschlossene Gehölzschutzsatzung i.d.F. der Bekanntmachung vom 4. Juli 2025 liegt in der Zeit vom 23.03.2026 bis 24.04.2026 in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Amtes für Umwelt und Stadtplanung, 4. Obergeschoss, Mariengäßchen 2, 08056 Zwickau während der Sprechzeiten
Dienstag 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Donnerstag 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Fachliche Auskünfte hierzu erteilt das Amt für Umwelt und Stadtplanung, SG Umwelt und Klima unter (0375) 83 3650 (Frau Richter), 83 3651 (Frau Heymann) oder 83 3600 (Herr Mühmel).
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist auf der Homepage der Stadt Zwickau unter https://www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat2/Amt_fuer_Umwelt_und_Stadtplanung/Sachgebiet-Umwelt-und-Klima.php eingestellt. Gleichzeitig kann die Gehölzschutzsatzung auch online unter https://www.zwickau.de/media/downloads/image/01_buerger/ortsrecht/3_8_Gehoelzschutzsatzung_v_04_07_25.pdf eingesehen werden.
Bedenken oder Anregungen zur Gehölzschutzsatzung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Zwickau, Amt für Umwelt und Stadtplanung, SG Umwelt und Klima, Mariengäßchen 2, 08056 Zwickau (5. OG) vorgebracht werden.
Zwickau, den 11.03.2026
Constance Arndt
Oberbürgermeisterin