Landratsamt genehmigt Haushaltssicherungskonzept der Stadt Zwickau

veröffentlicht am: 28.07.2010

Das Dezernat für Finanzen und Ordnung informiert:

Das Landratsamt Zwickau hat das Haushaltssicherungskonzept der Stadt Zwickau rechtsaufsichtlich genehmigt. Mit dem Bescheid vom 22. Juli, der gestern in der Stadtverwaltung einging, sind vier Auflagen verbunden, die jedoch zu keinen inhaltlichen Änderungen führen. Das Sparkonzept für die Jahre 2010 bis 2013 beinhaltet insgesamt 57 Maßnahmen mit einem Volumen von rund 31,7 Millionen Euro.

Mit der ersten Auflage hat die Stadt das Haushaltssicherungskonzept zeitnah durchzuführen. Zum zweiten wird beauflagt, die Maßnahmen effizient und haushaltsgerecht durchzuführen und die Umsetzung dem Landratsamt unverzüglich anzuzeigen. Der Nachweis hat darüber hinaus jährlich, spätestens mit der Abgabe der jeweiligen Haushaltssatzung zu erfolgen. Mit der Vorlage des Haushaltplanes 2011 ist außerdem nachzuweisen, dass im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung spätestens ab 2014 angemessene Nettoinvestitionsmittel erwirtschaftet werden können. Als Grund für diese Auflage führt das Landratsamt aus, dass die Zuführungen vom Vermögens- an den Verwaltungshaushalt zwar reduziert werden, allerdings nicht ausreichen, um die Mindestzuführung an den Vermögenshaushalt auf Dauer zu sichern. Zudem wäre im Haushalt 2014 mit einem Fehlbetrag zu rechnen. Die vierte Auflage betrifft die Personalkostenreduzierung, die im Sicherungskonzept mit fast 8 Millionen Euro zu Buche schlägt. Diese sind nun noch haushaltsstellenbezogen nachzuweisen.

Das Haushaltssicherungskonzept war am 24. Juni vom Stadtrat beschlossen worden. Der Großteil der Maßnahmen betrifft die Stadtverwaltung selbst (44 % des Gesamtvolumens). Etwa 30 % entfallen auf Vermögensveräußerungen, weniger als 10 % betreffen den Abbau freiwilliger sozialer Leistungen und die Anhebung von Hebesätzen (Grundsteuer A und B, Bettensteuer) schlägt mit ca. 5 % zu Buche. Das Sparpaket beinhaltet unter anderem die bereits beschlossene Abschaffung des zweiten kostenfreien Vorschuljahrs in den Kindertagesstätten, den ebenfalls schon verabschiedeten Verzicht auf die Semesterbeitragsrückerstattung sowie die Schließung von zwei Mittel- und einer Grundschule.

Erhalten bleiben hingegen andere freiwillige soziale Leistungen, wie beispielsweise die Erstattung der Elternbeiträge für die Schülerbeförderung, der Essengeldzuschuss für von Hartz IV betroffene Kinder, das Begrüßungsgeld für Neugeborene, die Zuschüsse an freie Träger der Jugendhilfe oder der Wohlfahrtspflege oder die Förderung von Vereinen und Selbsthilfegruppen. Ebenso erfolgt keine Erhöhung der Gewerbesteuerhebesätze.

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