Winterdienst ist einsatzbereit – Auch Anlieger sind in der Pflicht

veröffentlicht am: 05.11.2010

Der Fuhrpark

Dem Winterdienst des Tiefbauamtes stehen 5 große Räumfahrzeuge (LKW), 5 kleine Räumfahrzeuge (Multicar) und 7 Pritschenwagen zur Verfügung.

Die 5 LKW Räumfahrzeuge verfügen über die Feuchtsalztechnologie. Erstmals kommt in diesem Jahr auch ein Kleinräumfahrzeug (Multicar) mit dieser Technologie zum Einsatz.

zur Technologie:

Auf dem Streufahrzeug befinden sich im großen Behälter das trockene Streusalz und im seitlichen Behälter eine Salz-Wasser-Sole. Beide Komponenten werden mit der voreingestellten Streumenge dem Streuteller wegeabhängig zugeführt. Auf dem Streuteller erfolgt die Mischung des Salzes mit der Sole im Verhältnis 70 Prozent Trockensalz und 30 Prozent Sole. Das so entstandene Feuchtsalz wird fein auf die Fahrbahn verteilt, verbleibt dort und beseitigt unmittelbar die Glätte.

Durch den konsequenten Einsatz der Feuchtsalztechnologie "FS 30" konnte der Streusalzverbrauch je Einsatz deutlich verringert werden, da die Streumenge entsprechend der erforderlichen Tauleistung und der Fahrbahntemperatur genau dosiert werden kann.

Auf den Einsatz von Streusalz kann aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht gänzlich verzichtet werden.

  

Das Streugut

2009/2010:    2 020 Tonnen Salz, 103 Kubikmeter Sole, 146 Tonnen Blähschiefer

Kosten: 150 TEUR

2010/2011     Gegenwärtig sind zirka 1 000 Tonnen Streusalz eingelagert, um so dem teilweise extrem starken Preisanstieg bei Salz entgegenwirken zu können. Bisher waren es nur zirka 500 bis 600 Tonnen.

Hauhaltsansatz wie 2010: 120 TEUR  - Um die Lagerbestände auffüllen zu können, wurden erforderliche Mehrausgaben überplanmäßig zur Verfügung gestellt.

 

Der Dienstplan

Der Winterdienst arbeitet von Anfang November bis Ende März montags bis freitags jeweils 4 bis 22 Uhr in zwei Schichten.

Wichtigste Aufgabe ist die Sicherheit auf den wichtigen Fahrbahnen und Gehwegen Zwickaus so gut wie möglich zu gewährleisten und gleichzeitig negative Auswirkungen auf die Umwelt zu vermeiden.

Im Winterdienstplan sind nicht nur alle Schritte festgelegt, die bei Schneefall und Eisglätte nötig sind, sondern auch die Rufbereitschaft der Mitarbeiter.

Eine 24stündige Hotline zum Deutschen Wetterdienst gibt dem Winterdienst wichtige Informationen zur Wetterentwicklung und ist ebenso unverzichtbar wie die tägliche Abstimmung mit der Polizei zu besonderen Gefahrenbereichen im gesamten Stadtgebiet.

Die Wochenenden und Feiertage werden über einen Bereitschaftsdienst abgesichert. Der Kommunale Bauhof ist in dieser Zeit unter der Telefonnummer 0375 836643 erreichbar.

Der Räum- und Streuplan

Der Kommunale Bauhof des Tiefbauamtes räumt nach einem festgelegten Plan die öffentlichen Straßen und Gehwege mit einer Gesamtlänge von zirka 340 Kilometern. Außerdem werden 20 Kilometer Gehwege, Radwege, Treppen und Überwege betreut.

Für die Beräumung der Wege im Bereich von Grün- und Parkanlagen ist das das Garten- und Friedhofamt zuständig.

Der Streuplan sieht vor, zunächst die gefährlichen und verkehrswichtigen Stellen zu beräumen bzw. zu bestreuen. Die Pläne des Winterdienstes sind in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Sind die wichtigsten Straßen frei, werden die weniger befahrenen Routen angefahren.

Weitere Streuvorgänge sind als reine Zusatzleistungen für den Bürger anzusehen.

 

zusätzliche Maßnahmen

Um Schneeverwehungen auf freiliegenden Straßen vorzubeugen, werden 2,5 Kilometer Schneezäune aufgestellt.

Fast 120 Streugutbehälter an Steigungsstrecken sollen helfen, die Straßen frei zu halten. Diese sind Eigentum der Stadt Zwickau und dienen nur dem eigenen Bedarf bzw. zur Aufrechterhaltung des Fahrverkehrs. Streugut aus städtischen Behältern darf nicht von Privatpersonen oder Unternehmen auf Privatflächen verwendet werden.

 

Streupflicht

Keine Kommune ist verpflichtet, den Räum- und Streudienst flächendeckend und zu hundert Prozent abzusichern. Es besteht lediglich die Pflicht, die Straßen an verkehrswichtigen und gefährlichen Stellen bei Schnee- und Eisglätte innerhalb geschlossener Ortslagen zu bestreuen.

Der Winterdienst ist bemüht, seine Aufgaben im Rahmen des Zumutbaren und je nach Leistungsfähigkeit so gut wie möglich zu erfüllen. Aber auch jeder Verkehrsteilnehmer, ob Fußgänger oder Fahrzeugführer, hat sich auf die besonderen Witterungsverhältnisse einzustellen.

Bürgerpflicht

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Zwickau gehören Räum- und Streuarbeiten zu den Pflichten der Grundstückseigentümer. Diese sollten im eigenen Interesse, aber auch im Interesse der Mitbürger, gewissenhaft erfüllt werden.

Grundsätzlich ist jeder Grundstückseigentümer für den vor seinem Grundstück vorbeiführenden Gehweg verantwortlich. Gehwege und Überwege für Fußgänger sind vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen.

 

Die Anliegerpflichten bei Schneefall und Glätte auf öffentlichen Straßen, Gehwegen, Treppen und Fahrbahnen ohne Gehweg sind in der Winterdienstsatzung geregelt:

  • Ein Gehweg muss bei Bedarf entlang des Grundstückes jeweils 1,50 Meter geräumt und gestreut werden.
  • Das trifft auch zu, wenn Bushaltestellen vorhanden sind. Diese Bereiche sind ebenfalls zu beräumen und zu streuen.
  • Schnee, der zusammen geschoben wird, gehört keinesfalls auf die Fahrbahn!
  • Straßenabläufe, Hydranten, Gas- und Wasserschieber müssen frei gelegt und frei gehalten werden. Die Winterwartung hat jeweils bei Bedarf zu erfolgen.
  • In der Zeit von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.
  • Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen. Dabei ist es unwesentlich, ob die Stadt Zwickau auf öffentlichen Gehwegen (z. B. in Fußgängerzonen oder auf bedeutenden Fußgängerüberwegen) ebenfalls Winterdienstleistungen ausführt. Die Verpflichtung für den Anlieger besteht in jedem Fall.
  • In Fußgängerzonen genügen angemessen breite Streifen in der Mitte und am Rand mit mehreren Querverbindungen.
  • Grundsatz beim Salz streuen: "Nur so viel wie nötig und so wenig wie möglich."
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