Start des Deutschlandstipendiums in Sachsen: WHZ erfüllt bereits die Förderquote

veröffentlicht am: 15.06.2011

Ab dem Wintersemester 2011 werden 23 Studenten der WHZ mit dem Deutschlandstipendium gefördert. Die Hochschule erfüllt damit ihre Förderquote von Beginn an, denn die 23 Stipendien sind schon jetzt sicher - für Rektor Prof. Dr. Gunter Krautheim „ein klares Bekenntnis der regionalen Wirtschaft zur Nachwuchsförderung". Ziel dieses einkommensunabhängigen Stipendiums ist es, besonders begabte und leistungsfähige Studenten finanziell zu unterstützen.

Das Deutschlandstipendium setzt sich zur Hälfte aus Bundesmitteln und zur anderen Hälfte aus privaten Mitteln zusammen. Es beträgt 300 € im Monat und wird für mindestens zwei Semester vergeben - im Herbst geht es auch an der WHZ los. Doppelförderung ist dabei ausgeschlossen, das bezieht sich jedoch nur auf andere Stipendien, das reguläre BaföG stellt kein Ausschlusskriterium dar. Jede Hochschule wählt selbst die Stipendiaten aus.

In Kürze wird auf der WHZ-Homepage das Online-Bewerbungsformular freigeschaltet. Darüber können sich an der WHZ immatrikulierte Studenten für das Stipendium bewerben.

Auch um die Auszahlung der Fördergelder sowie die Betreuung der Förderer kümmert sich jede Hochschule selbst.

Prof. Günther Keilhofer, ehemaliger Geschäftsführer Personalwesen der VW Sachsen GmbH und Honorarprofessor für Personalmanagement am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der WHZ sowie Vorsitzender des Hochschulvereins „entor e.V.", warb im Auftrag der Westsächsischen Hochschule bei der regionalen Wirtschaft Förderer - und war mit den bisher  eingeworbenen 23 Stipendien überaus erfolgreich: „Die Unternehmen waren dem Projekt gegenüber sehr aufgeschlossen."

Übrigens: ein Unternehmen muss nicht unbedingt ein volles Stipendium stiften. Auch kleinere Beträge sind willkommen, das heißt, auch Mittelständler und kleinere Firmen können Studenten fördern. In diesem Fall setzt sich der private Anteil des Stipendiums aus Beiträgen mehre-rer Förderer zusammen. So oder so ein attraktives Modell für die Wirtschaft, so Prof. Dr. Gunter Krautheim: „Damit soll eine neue Stipendienkultur angeregt werden: Die Stifter bekommen die Möglichkeit, in die Ausbildung begabter junger Menschen zu investieren und damit den leistungsfähigen Nachwuchs der Region - die Spitzenkräfte von morgen - zu fördern. Das Stipendium kann durchaus auch als neue Form der Personalrekrutierung fungieren. Nicht zuletzt dient es dem Ausbau des Netzwerkes von Wirtschaft und Wissenschaft." Hintergrund zum Deutschlandstipendium:

Jährliche Förderquote

Die Anzahl der zu vergebenden Deutschlandstipendien richtet sich nach der Zahl der Studierenden an der Hochschule und einer jährlichen Höchstquote, die der Bund festlegt. Innerhalb weniger Jahre soll so schrittweise die Förderung von 8% der Studierenden erreicht werden. Für 2011 beträgt sie 0,45%. Für die WHZ bedeutet dies 23 Stipendien, die bereits eingeworben werden konnten. Welche Studierenden können sich bewerben?

Alle an der WHZ - bzw. generell an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen - in der Regelstudienzeit immatrikulierten Studierenden können gefördert werden. Dies beinhaltet auch Zweit- und Ergänzungsstudium, Master oder berufsbegleitendes/duales Studium. Alter und Nationalität spielen keine Rolle. Förderkriterien sind ausschließlich Leistung und Begabung, wobei ausdrücklich auch besonderes außerfachliches und soziales Engagement, Verantwortungsbereitschaft, Berufstätigkeit und Praktika sowie Herausforderungen im persönlichen Werdegang Berücksichtigung finden sollen. Weiterhin sind besondere persönliche oder familiäre Umstände relevante Auswahlkriterien.

Wie hoch muss der Förderbeitrag eines Stifters sein?

Schon mit 150 € im Monat wird ein Stipendium in Höhe von 300 € monatlich gestiftet, d.h., der Stifter bringt mindestens 1.800 € jährlich (steuerlich anrechenbar) für ein Deutschlandstipendium auf. Besonderes Interesse der Hochschule besteht an einer langfristigen Förderung über den Jahreszeitraum hinaus.

Welchen Einfluss hat der Geldgeber auf die Auswahl der Stipendiaten?

Grundsätzlich besteht Mitspracherecht, in welcher Fachrichtung oder in welchem Studiengang das gespendete Stipendium für mindestens ein Jahr vergeben wird. Jedoch können nur für zwei Drittel der der Hochschule zur Verfügung stehenden Stipendien Zweckbindungen vereinbart werden, andere sind sogenannte „freie Stipendien".

Die Möglichkeit einer beratenden Teilnahme an den Vergabe- und Auswahlverfahren an der Westsächsischen Hochschule Zwickau besteht und wird mit der Hochschule vereinbart. Bestimmte Studierende gezielt zu fördern ist allerdings nicht möglich, da öffentliche Gelder einfließen. Hierzu hat die Westsächsische Hochschule Zwickau ein Vergabe- und Auswahlverfahren eingerichtet. Ist ein Kontakt zu „meinem" Stipendiaten und weitere Unterstützung möglich?

Der Kontakt zu den Stipendiaten ist möglich und gewünscht, ebenso ein weiteres immaterielles Angebot, z. B. Praktika oder Fortbildungsveranstaltungen mit dem Ziel, das Interesse für das jeweilige Unternehmen wecken. Kann man das Stipendium nach stiftenden Unternehmen benennen?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Nennung der Förderer in Verbindung mit dem Namen des Stipendiums ab einer bestimmten Anzahl gestifteter Stipendien. Mit der Förderung im Rahmen des Deutschlandstipendiums setzen die Stifter ein Zeichen, das wahrge-nommen wird und mit dem sie Ihre Geschäftspartner, Kunden und Freunde über Ihr Engagement informieren. Dafür steht ein Fördersignet.

Termine:

Die Auftaktveranstaltung für das Deutschlandstipendium in Sachsen fand am  Dienstag, den 14. Juni in Dresden statt.

Den bundesweiten Startschuss für das Deutschlandstipendium hatte Bundesbildungsministerin Annette Schavan bereits am 1. Februar gegeben.

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