Weitere Tonnagebeschränkung der Cainsdorfer Brücke

veröffentlicht am: 10.08.2011

Das Tiefbauamt informiert:

Parallel zu den Straßenbauarbeiten auf der B 93/ Muldestraße wurde die Vollsperrung der Cainsdorfer Brücke genutzt, um dort die diesjährige Hauptprüfung durchzuführen. Bei dieser erfolgte am 3. August 2011 nicht nur eine Begutachtung der Oberseite. Mit einem Brückenuntersichtgerät wurde auch die Unterseite des Bauwerkes und hier insbesondere die tragenden Elemente genau „unter die Lupe" genommen.

Dabei wurde festgestellt, dass einzelne Bauteile gegenüber der letzten großen Prüfung vor sechs Jahren weiter geschädigt wurden. Zudem hat die um 1935 errichtete Brückenkonstruktion das Ende ihres Nutzungszeitraumes erreicht, so dass auf Grund der jahrzehntelangen Nutzung des Bauwerkes und der damit einhergehenden Belastung der Stahlträger ein stetiges Absinken der Verformungseigenschaften der Stahlwerkstoffe (Materialermüdung, Versprödung) zu verzeichnen ist.

Aus diesem Grund macht es sich erforderlich, die bisherige Tonnagebegrenzung von 7,5 t für auf  3,5 t herab zu setzen. Dementsprechend dürfen die Cainsdorfer Brücke ausschließlich PKW und Kleintransporter mit einem maximalen Gesamtgewicht von 3,5 t befahren. Die Wiederfreigabe der Brücke war außerdem an die Fertigstellung der Straßenbauarbeiten auf der Muldestraße geknüpft. Diese konnte heute und damit zwei Tage früher als geplant für den Verkehr freigegeben werden.

Indes laufen die Planungen für den Ersatzneubau der Cainsdorfer Brücke weiter. Noch in diesem Jahr soll dass Planfeststellungsverfahren begonnen werden. Bei einem guten Verlauf dieses Genehmigungsverfahrens und der Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel könnte dann mit den Brückenarbeiten im Jahre 2015 begonnen werden.