Verkehrsbeschränkungen zum Stadtfest

veröffentlicht am: 13.08.2012

Mit Blick auf das 11. Zwickauer Stadtfest vom 16. bis 19. August 2012 werden in Abstimmung mit dem Veranstalter, dem Stadtmanagement und den Händlern der Stadt zur Absicherung der Veranstaltungsorte und ausgestalteten beteiligten Straßen im Innenstadtbereich folgende Straßen für jeden unberechtigten Kfz-Verkehr gesperrt:

Zufahrt zum Hauptmarkt 

Gewandhausstraße, Innere Schneeberger Straße, Marienstraße ab Arcaden

Zufahrt zum Kornmarkt    

Klosterstraße, Magazinstraße, Peter-Breuer-Straße

 

Die Sperrungen treten am Freitag, dem 17. August 2012 ab 16 Uhr, und am Samstag und Sonntag, 18. und 19. August 2012 ab 10 Uhr, in Kraft und bleiben jeweils bis 24 Uhr wirksam. Außerhalb dieser Sperrzeiten gilt die „normale" innerstädtische Verkehrsreglung, in der der Liefer- und Anliegerverkehr abgewickelt werden kann.

Das Befahren des gesperrten Bereiches ist nur den Berechtigten mit entsprechenden Ausnahmegenehmigungen erlaubt. An den Sperrungen werden Kontrollen durchgeführt.

Einschränkungen bei Bewohnerparkflächen

Ab dem 15. August 2012 stehen die Bewohnerparkplätze der Parkzone 4 im Bereich der Peter-Breuer-Straße sowie der Kurzzeitparkplatz in der Peter-Breuer-Straße nicht mehr zur Verfügung. Bewohner mit gültigem Parkausweis sind berechtigt, die Parkflächen in der Parkzone 1 zu nutzen.

Weitere Parkplatzeinschränkungen

Ebenso wird der Parkplatz an der B 93 - Autohaus Hauenherm (halbseitig) ab dem 15. August 2012, 8 Uhr und der Parkplatz Katharinenstraße - Malsaal ab dem 16. August 2012, 8 Uhr, gesperrt.

Des Weiteren stehen die bewirtschafteten Parkflächen am Schumanndenkmal (Törtchen) ab 13. August 2012, 8 Uhr, vor dem Alex und in der Münzstraße ab dem 16. August 2012, 8 Uhr, nicht mehr zur Verfügung.

Parken für Schwerbehinderte

Parkplätze für Schwerbehinderte werden in folgenden Bereichen eingerichtet:

  • Kurzzeitparkplätze am Dr.-Friedrichs-Ring in Höhe Deutsche Bank
  • Motorradparkplätze auf dem Dr.-Friedrichs-Ring gegenüber dem Amtsgericht
  • Gebührenpflichtige Parkplätze in der Klosterstraße gegenüber Holiday Inn
  • Marienstraße zwischen Schwanengasse und Lieferzone Arcaden bis zum Beginn der Sperrung