Bürger können Hinweise zu geändertem Entwurf des Landesentwicklungsplans geben

veröffentlicht am: 22.11.2012

Im Landesentwicklungsplan (LEP) für den Freistaat Sachsen sind die langfristigen Entwicklungsziele und -bereiche für Sachsen formuliert und begründet. Auf Grund von über 6000 Hinweisen und Forderungen wurde der erste Entwurf des LEP Sachsen 2012 überarbeitet. Der Freistaat Sachsen hat am 9. November diesen geänderten Entwurf zur erneuten Anhörung freigegeben.

Alle Bürger, Vereine und Institutionen haben damit erneut das Recht und die Möglichkeit, Hinweise zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes abzugeben. Diese Stellungnahmen können schriftlich oder per E-Mail der zuständigen Abteilung „Landesentwicklung" beim Sächsischen Staatsministerium des Innern zugeschickt werden. Zusätzlich besteht über www.landesentwicklungsplan.sachsen.de wieder die Möglichkeit für ein Online-Beteiligungsverfahren. Auf dieser Internetseite stehen der Entwurf des LEP und weitere Informationen zur Verfügung. Gedruckte Exemplare liegen zur Einsichtnahme unter anderem beim Landratsamt Zwickau (Verwaltungszentrum Haus 1, Eingang B, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau) und der Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz (Verwaltungszentrum Haus 4, Zi. 259, Werdauer Straße 62, 08056 Zwickau). Ein Auslegen in der Stadtverwaltung Zwickau war durch das Innenministerium nicht vorgesehen worden.

Anregungen und Hinweise müssen bis 11. Januar 2013 erfolgt sein. Im Anschluss an die erneute öffentliche Beteiligung werden alle vorgebrachten Anregungen und Bedenken auf ihre mögliche Berücksichtigung hin geprüft. Die endgültige Fassung des LEP 2012 wird als Rechtsverordnung der Staatsregierung beschlossen.