Wahl der Ombudsfrau verschiebt sich

veröffentlicht am: 16.01.2013

Geprüft wird nun auch das Modell des „Vertrauensanwaltes"

Die Wahl der Ombudsfrau wird nicht in der Stadtratssitzung am 24. Januar erfolgen. In der Vorberatung war nun das Modell des „Vertrauensanwaltes" in die Diskussion eingebracht worden. Die Stadtverwaltung wird sich dementsprechend zunächst an die Staatsregierung bzw. den Landesrechnungshof wenden. In Frage steht, ob dieses Modell in Sachsen installiert wird und dann auch von Kommunen in Anspruch genommen werden kann.

Das neue Modell wurde von einzelnen Stadträten vorgeschlagen. Hintergrund ist der Jahresbericht 2012, Band I Staatsverwaltung, des Sächsischen Rechnungshofes. In diesem wird dem Freistaat empfohlen, einen „landesweit tätigen Vertrauensanwalt" zu installieren. Dieser wäre insbesondere für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen auf Korruption zuständig. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo eine solche Person bereits berufen wurde, können auch Kommunen auf den Vertrauensanwalt zurückgreifen.

Die davon abweichende, vorgeschlagene Variante, einen Vertrauensanwalt ausschließlich in und für Zwickau zu berufen, wird hingegen von der Stadtverwaltung sehr kritisch gesehen. Es bestünde stets die Gefahr, dass ein Anwalt durch seine Mandate nicht die Unabhängigkeit vorweisen kann, die für diese wichtige Funktion unabdingbar ist. Die Frage ist weiterhin, ob und wie es gelingen könnte, auf Dauer einen geeigneten Anwalt zu finden, der das Amt des Ombudsmannes ausüben könnte. Entsprechend der gültigen Hauptsatzung ist der Anti-Korruptionsbeauftragte ehrenamtlich tätig.

Die Schreiben an die Staatsregierung und den Landesrechnungshof sollen in den nächsten Tagen versandt werden. Die Stelle des Ombudsmannes bzw. der Ombudsfrau bleibt dementsprechend derzeit unbesetzt.

Die Wahl wurde erforderlich, da der bisherige Ombudsmann, Landgerichtspräsident a. D. Jürgen Kränzlein, aus gesundheitlichen Gründen um seine Abberufung gebeten hatte, die zum 31. Dezember vom Stadtrat beschlossen wurde.

In der Hauptsatzung ist definiert, dass der Ombudsmann (Antikorruptionsbeauftragter) Kontaktstelle für Bürger, Firmen, Bedienstete der Stadtverwaltung und Stadtratsmitglieder bei allen Fragen der Korruptionsbekämpfung ist. Insbesondere ist er für die Einleitung und Koordinierung der Aufklärung von Korruptionsvorwürfen zuständig und berät die Stadtverwaltung in Fragen der Korruptionsprävention und -bekämpfung. Er hat ein uneingeschränktes Informationsrecht unter Einbeziehung des Antikorruptionskoordinators der Stadtverwaltung.