Schöffen gesucht

veröffentlicht am: 11.02.2013

Für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 werden im Amtsgerichtsbezirk Zwickau die Schöffen und Jugendschöffen neu bestellt.
Die Stadt Zwickau erstellt für die Wahl der Schöffen eine Vorschlagsliste, die alle Kreise der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen soll. Neben den Vorschlägen der Parteien und anderen Vereinigungen sollen auch Einzelpersonen, die für dieses Ehrenamt ein besonderes Interesse haben, sich hierfür bewerben.

Der Landkreis Zwickau ist seit der Kreisgebietsreform zuständig für die Erstellung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes körperliche Eignung.

Die für das Schöffenamt eingehenden Bewerbungen und Vorschläge werden ohne Vorauswahl dem Stadtrat vorgelegt, der über die Aufnahme in die Vorschlagslisten im Mai 2013 in öffentlicher Sitzung entscheidet.

Die Wahl der Schöffen findet voraussichtlich im Oktober 2013 durch den Wahlausschuss am Amtsgericht statt.

Schöffe werden kann, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, wer zum Zeitpunkt der Aufstellung der Schöffenliste in der betreffenden Gemeinde (hier: in der Stadt Zwickau) wohnt und nicht jünger als 25 Jahre bzw. älter als 70 Jahre ist. Ausgeschlossen ist, wer als Schöffe oder Jugendschöffe seit zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig ist und deren letzte Amtsperiode noch andauert.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt. Die Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung ehrenamtlicher Richter. Vom Schöffen wird kein spezielles juristisches Wissen erwartet, er soll vielmehr mit seiner Lebenserfahrung und seinem Sachverstand zu lebensnahen Gerichtsentscheidungen beitragen.

Sollten Sie Interesse für diese ehrenamtliche Tätigkeit haben, dann bewerben Sie sich spätestens bis 10.04.2013 für die Aufnahme in die Schöffen-Vorschlagsliste der Stadt Zwickau.

Informations- und Bewerbungsunterlagen werden für die Bürger der Stadt Zwickau

  • im Rechtsamt / Schöffenbüro, Werdauer Str. 62, Verwaltungszentrum Haus 9, Zi.: 223
  • im Rathaus, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, sowie
  • im Internet unter www.zwickau.de/rechtsamt

bereit gehalten.

Alle Bewerbungen und Vorschläge sind an das Rechtsamt / Schöffenbüro im Original zu übersenden bzw. zu übergeben. Übersendungen per E-mail oder per Fax sind nicht möglich.

Postanschrift:

Stadtverwaltung Zwickau
Rechtsamt / Schöffenbüro
Postfach 200933
08009 Zwickau.

Das Schöffenbüro befindet sich:
Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9 - Zimmer 223
Tel.: 0375 83-3008 u. 83-3003 Fax: 0375 83-3030, E-Mail: rechtsamtzwickaude

Öffnungszeiten:

  • montags 09:00 - 12:00 u. 13:00 - 15:30 Uhr
  • dienstags 09:00 - 12:00 u. 13:00 - 18:00 Uhr
  • mittwochs 09:00 - 12:00 u. 13:00 - 14:30 Uhr
  • donnerstags 09:00 - 12:00 u. 13:00 - 14:30 Uhr

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nur nach Vereinbarung