Ab 1. Juni sind städtische Museen kostenfrei zugaenglich

veröffentlicht am: 31.05.2013

Kultur- und Bildungsförderung spielt in Zwickau eine wichtige Rolle. Aus diesem Grund hat der Stadtrat am 2. Mai 2013 beschlossen, die Kunstsammlungen, das Robert-Schumann-Haus, die Priesterhäuser  und die Galerie am Domhof ab dem 1. Juni 2013 allen Ausstellungsbesuchern kostenfrei zugänglich zu machen. Vor allem Kindern und Jugendlichen soll diese Neuregelung zu Gute kommen und beispielsweise die Möglichkeiten des externen Unterrichts stärken. Der Unterricht im Museum -  Führungen im Haus im Rahmen des Unterrichtes -  ist für alle Kindergartengruppen und Schulklassen unentgeltlich. Die Mitarbeiter in den Museen führen die Kinder durch die Kunstschätze unserer Stadt und machen Kultur und Geschichte erlebbar.  Geschichtsunterricht in den mittelalterlichen Gemäuern der Priesterhäuser oder eine Musikstunde im Geburtshaus von Robert Schumann lassen den Unterricht lebendig werden.

Bei der Nutzung von museumpädagogischen Angeboten mit Einbeziehung von Materialen und besonderen Aufwendungen  wie beispielsweise „Wir entdecken Bilderschätze" und für die neue Ausstellung in den Kunstsammlungen „Gestochen scharf. Geschichten von Licht und Schatten" wird eine kleine Aufwandsentschädigung erhoben.

Die neue Eintrittsregelung

Der kostenfreie Besuch der Einrichtungen bezieht sich auf die Besichtigung der Ausstellungsräume, in denen die Dauerausstellung und auch die jeweiligen Sonderausstellung zu sehen sind. Führungen, Öffentliche Führungen und Sonderveranstaltungen wie Museumssalon, Konzerte, Lesungen, Ferienprogramme, museumspädagogische Angebote, Filmvorführungen und Vorträge werden mit Eintritt, bemessen nach dem jeweiligen Aufwand, verbunden sein.

Bei den öffentlichen Führungen und Sonderveranstaltungen haben Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr freien Eintritt. Kinder und Jugendliche bis 16. Jahre sowie Schüler und Studenten, Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 Prozent und Zwickau-Pass Inhaber sind ermäßigungsberechtigt -   wobei der Prozentsatz je nach Art, Umfang und Preiskalkulation der Sonderveranstaltung variieren kann.

Alle Infos zur Entgelt- und Benutzerordnung für den Besuch kultureller Einrichtungen im Amtsblatt „Zwickauer Pulsschlag" Nr. 11 vom 22. Mai 2013, Seite 07.