Umsetzung der Neuregelungen der StVO zum Radverkehr

veröffentlicht am: 26.06.2013

Das Ordnungsamt informiert:

Zum 1. April 2013 ist die Neufassung der Straßenverkehrsordnung in Kraft getreten. Sie beinhaltet unter anderem Änderungen zur Zulässigkeit des Radverkehrs auf innerörtlichen Straßen.

Demnach ist innerhalb geschlossener Ortschaften eine Anhebung der zulässigen Geschwindigkeit über die innerörtliche Regelgeschwindigkeit bis maximal 70 km/h nur auf Vorfahrtsstraßen zulässig, auf denen benutzungspflichtige Radwege vorhanden sind.

In Umsetzung dieser Neuregelung wird auf folgenden Straßenabschnitten die derzeit geltende zulässige Geschwindigkeit auf die innerörtliche Regelgeschwindigkeit 50 km/h abgesenkt:

  • B 93 Muldestraße zwischen Schedewitzer Brücke und Cainsdorfer Brücke
  • Lengenfelder Straße zwischen Bahnstraße/ Am Westsachsenstadion und Cainsdorfer Straße
  • B 173 Reichenbacher Straße zwischen Neuplanitzer Straße / Olzmannstraße und Ortsausgang
  • Neuplanitzer Straße zwischen Reichenbacher Straße und Am Flugplatz
  • Äußere Dresdner Straße zwischen Lerchenweg und Ortsausgang

Der Abbau der Beschilderung über die derzeit noch geltende Geschwindigkeitsregelung erfolgt in Kürze.