Ergebnisse der Detailuntersuchungen in der Kleingartenanlage Parkstraße liegen vor

veröffentlicht am: 07.08.2013

Gärtner müssen Anbau- und Hygieneempfehlungen beachten

Im ersten Halbjahr 2013 führte ein Ingenieurbüro im Auftrag der Stadt in der Kleingartenanlage Parkstraße Detailuntersuchungen vor, um die Bodenbelastungen eingehend zu untersuchen. Mit dem Vorliegen der Ergebnisse steht nun fest, dass Verunreinigungen durch Cadmium, Blei, Arsen und andere Stoffe vorhanden sind. Die Kleingärtner, die heute Abend informiert werden, müssen daher besondere Anbauempfehlungen beachten.

Ursprünglich befand sich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhundert an der Parkstraße eine Ziegelei mit Lehmgrube. Das Restloch der Lehmgrube wurde später verfüllt.  Ab 1920 entstanden die ersten Kleingärten. Bereits 1922 wurde der Kleingartenverein „Parkstraße" gegründet.

Auf Anordnung des Landratsamtes Zwickau wurde im 1. Halbjahr 2013 durch die Stadt Zwickau eine Detailuntersuchung in der Kleingartenanlage „Parkstraße" in Auftrag gegeben. Dazu erfolgten zunächst 12 Kleinrammbohrungen im Wegenetz der Anlage. Dabei wurde festgestellt, dass sich die Auffüllungen der ehemaligen Lehmgrube über die gesamte Fläche der Anlage erstrecken. Für die weitere Untersuchung wurden die Kleingärten zu Karrees zusammengefasst, in denen insgesamt 16 Oberbodenproben entnommen und ebenso wie die Kleinrammbohrungen auf Belastungen untersucht wurden.

Aufgrund der nunmehr vorliegenden flächendeckenden Untersuchungsergebnisse steht fest, dass Bodenbelastungen vor allem mit Cadmium, Blei, Nickel, Arsen und PAK (Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe) bestehen. Dadurch können Gefährdungen auftreten, vor allem durch Schadstoffaufnahme beim Verzehr belasteter Pflanzenteile. Das Ingenieurbüro schätzt ein, dass eine eingeschränkte Nutzung der Anlage weiterhin möglich, aber mit Risiken verbunden ist.

Daher rät die Stadtverwaltung den Kleingärtnern, Anbau- und Hygieneempfehlungen zu beachten. So sollte beispielsweise auf den Anbau von Wurzel- und Blattgemüsearten wie beispielweise Kopfsalat, Speiserüben oder Rhabarber gänzlich verzichtet werden. Während Kartoffeln, Lauch oder Zwiebeln bedingt geeignet sind, können Buschbohnen, Erbsen oder Tomaten gezogen werden. Wichtig ist in jedem Fall, Obst und Gemüse zu waschen und ggf. zu schälen. Ebenso wenig sollte das Händewaschen nach der Gartenarbeit oder dem Spielen vergessen werden.

Auf einer Mitgliederversammlung am 7. August werden die Kleingärtner über die Ergebnisse der Detailuntersuchung informiert. Gleichzeitig wird ihnen das Merkblatt übergeben, auf dem die Empfehlungen ausführlich dargestellt sind. Der Untersuchungsbericht wird an die zuständige Behörde beim Landratsamt Zwickau übergeben. Diese entscheidet letztlich über weitere Konsequenzen.