Stadt informiert Bürger am 5ten Dezember zum Lärmaktionsplan

veröffentlicht am: 25.11.2013

Das Umweltbüro informiert:

Ideen und Anregungen interessierter Zwickauer erwünscht

Am Donnerstag, 5. Dezember 2013, 18 Uhr findet im Stadtratssaal, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 9 für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger eine Informationsveranstaltung zum Lärmaktionsplan Verkehrslärm Stufe 2 der Stadt Zwickau statt.

Moderiert wird die Veranstaltung vom Dresdner Planungsbüro IVAS- Ingenieurbüro für Verkehrsanlagen und -systeme. Das Planungsbüro wurde von der Stadtverwaltung mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes Stufe 1 aus dem Jahr 2008 beauftragt. Der Plan soll bis Mitte nächsten Jahres unter Mitwirkung der Bürger fortgeschrieben werden. In der Informationsveranstaltung geht es u. a. um gesetzliche Grundlagen, die Ziele und den Ablauf der Lärmaktionsplanung, um mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung. Darüber hinaus wird auch berichtet, was bisher erreicht werden konnte.

Als Grundlage für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes wurden im Jahr 2012 Lärmkarten für die wichtigsten Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet erstellt, welche die Lärmsituation im Stadtgebiet darstellen. Diese Karten werden ebenfalls im Rahmen der Veranstaltung vorgestellt, können aber auch im Internet unter www.zwickau.de oder in den Diensträumen des Umweltbüros, Verwaltungszentrum, Haus 3, Zimmer 330 eingesehen werden.

Mit der Untersuchung der Lärmsituation durch ein unabhängiges Planungsbüro will die Stadt erneut der Frage „Wie kann die mobile Stadt Zwickau lebenswert - leiser werden?" nachgehen. Dazu werden den Bürgerinnen und Bürgern an diesem Abend erste Überlegungen zu den Lärmschwerpunkten und konkrete Möglichkeiten der Lärmminderung vorgestellt.
Die Erarbeitung des Lärmaktionsplanes ist eine Aufgabe, die nur im engen Miteinander von Bürgern und der Stadt gelöst werden kann. Dabei sind Engagement, Ideen und Anregungen möglichst vieler Zwickauer gefragt. Die Stadt will eine breite Mitwirkung der Öffentlichkeit an der Ausarbeitung des Aktionsplanes zur Lärmminderung ermöglichen.