Zwischen Weihnachten und Neujahr gilt „Weihnachtsfrieden“

veröffentlicht am: 16.12.2013

Die Stadtverwaltung hält in diesem Jahr - wie schon in den Vorjahren - den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Dementsprechend wird vom 20. Dezember 2013 bis zum Neujahrstag grundsätzlich auf Vollstreckungsmaßnahmen offener Forderungen von Privatpersonen verzichtet. Ausnahmen gibt es nur dann, wenn die Verjährung und damit der endgültige Ausfall der Forderung droht.