Bitte beachten - Fristen bei freiwilligen sozialen Leistungen

veröffentlicht am: 22.01.2014

Das Amt für Schule, Soziales und Sport informiert:

Zwickau bietet jungen Menschen und Eltern eine ganze Reihe von besonderen Angeboten:

• Begrüßungsgeld für Neugeborene,
• den Zwickau-Pass für einkommensschwache Einwohner mit vergünstigten oder kostenfreien Kultur- und Freizeitangeboten,
• die Rückerstattung des Eigenanteils an den Schülerbeförderungskosten,
• den Zuschuss für gesunde Ernährung eines Kindes (Bedarfsgemeinschaft nach SGB II) und
• die Gewährung einer kostenfreien Mittagsversorgung für Kinder von Studenten, Berufs- und Fachschülern mit Hauptwohnsitz in Zwickau.
Um die beiden letztgenannten sozialen Leistungen in Anspruch nehmen zu können, bedarf es der rechtzeitigen Antragstellung beim zuständigen Fachamt.

Kostenfreie Mittagessen für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern


Für das kostenfreie Mittagessen für Kinder von Studenten, Berufs- oder Fachschülern mit Hauptwohnsitz in Zwickau gilt die Abgabe der Antragstellung nach Abschluss eines Schulhalbjahres, spätestens jedoch zum 28. Februar des laufenden Jahres für das 1. Schulhalbjahr oder den 30. Juli des laufenden Jahres für das 2. Schulhalbjahr.
Gemäß § 33 des Sächsischen Schulgesetzes beginnt das Schuljahr am 1. August und endet am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres.
Einzureichen sind:
• vollständig ausgefüllter Antrag zur Erstattung des Essenbeitrages an der Mittagsversorgung,
• Nachweis der geleisteten Zahlungen an den Essenanbieter für den Zeitraum August 2013 bis Januar 2014 (Bestellliste des Essensanbieter und Kopie Kontoauszug),
• Immatrikulationsbescheinigung bzw. aktueller Nachweis über den Besuch einer Berufsschule oder Fachschule (staatlich anerkannte Ersatzschule).
Der Termin der Abgabe sollte spätestens Freitag, 28. Februar 2014 sein.

 

Zuschuss für die gesunde Ernährung von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen


• bei Erstantragsstellung und Unterbrechung des Bewilligungszeitraumes des Bescheides Bildung und Teilhabe: Die Antragstellung muss bis zum 15. eines Monats für einen Bescheid für den Folgemonat erfolgen.
• bei Folgebescheid Gewährung eines Zuschusses für die gesunde Ernährung: Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist der Nachfolgebescheid auf Leistungen für Bildung und Teilhabe innerhalb eines Monates im Rathaus Hauptmarkt 1, im Amt für Schule, Soziales und Sport der Stadtverwaltung Zwickau einzureichen.
Beispiel:
Bewilligungszeitraum 01.01.2014 - 31.03.2014
Einreichungsfrist im Fachamt: 30.04.2014

Die ausführlichen Texte, Richtlinien und Antragsformulare finden Sie im Internet unter