Winterdienst startete am Wochenende seinen Einsatz

veröffentlicht am: 27.01.2014

Das Tiefbauamt informiert:

Mit reichlich Verspätung hielt am Wochenende der Winter nun auch Einzug in Sachsen. Der Winterdienst des kommunalen Bauhofes ist für Schnee und Eis gewappnet und bereits seit Samstag, 25. Januar 2014, 5.30 Uhr im Einsatz. Am Sonntag, 26. Januar 2014 rückten die Mitarbeiter des Bauhofes um 6 Uhr aus und waren aufgrund der nachlassenden Niederschläge in den Abendstunden noch mit drei Fahrzeugen zur Kontrolle der Sonderrouten A, B und C unterwegs. Heute startete der Winterdienst bereits um 2 Uhr.

Zur Absicherung des Winterdienstes 2013/2014 stehen dem Kommunalen Bauhof insgesamt 41 Personen (ohne Fremdfirmen) zur Verfügung: 26 Personen für maschinellen Winterdienst auf Straßen, Wegen und 15 Personen als Handkräfte Winterdienst auf Gehwegen, Kreuzungen und Plätzen.

Der kommunale Bauhof verfügt über 8 Stück LKW bis 16 t (3 Stück Fremdfahrzeuge), 8 Stück Multicar bis 5,5 t (2 Stück Fremdfahrzeuge) und 6 Stück Kleintransporter (Handkräfte).

Der Winterdienst auf Gehwegen, Kreuzungen und Plätzen wurde an Fremdfirmen vergeben. Diese  Leistungen werden durch das Garten- und Friedhofsamt ausgeschrieben und kontrolliert. Hier handelt es sich um insgesamt ca. 7500 m² Gehwege, die durch externe Dienstleister für die Stadt Zwickau im Winterdienst beräumt und bestreut werden.

Routen

Die Beräumung erfolgt nach  einem festgelegten Tourenplan und richtet sich nach dem Verkehrsaufkommen und der Wichtigkeit dieser Straße. Die Unterteilung stellt sich wie folgt dar:

A-Netz:       150,31km

B-Netz:       119,88km

C-Netz:        55,77km

insgesamt:  325,97km

5 Routen wurden in diesem Winter durch den Kommunalen Bauhof an externe Fremdfirmen vergeben. Diese Fremdunternehmen werden durch den Bauhof der Stadtverwaltung Zwickau entsprechend eingesetzt und führen diese Arbeiten auch nur nach Absprache und Arbeitsanweisung  aus.

Derzeit verfügt der kommunale Bauhof rund 2.200 t Salz, ca. 41 m³ Blähschiefer und etwa 113 t Splitt. Zur Befeuchtung des Streusalzes wird Sole verwendet, die nach Bedarf geordert wird. Ein Vorrat wird hier nicht angelegt.

Das Streuen auf Fahrbahnen erfolgt in der Regel mit dem sparsamen und umweltfreundlichen Feuchtsalz - entsprechend der Wetterlage in unterschiedlicher Streudichte.

In den Fußgängerzonen der Innenstadt, in Wohngebieten, bei Fußgängerüberwegen, Treppen u. ä. Objekten wird als Abstumpfungsmittel Blähschiefer verwendet. Trockensalz, Sand und sonstige Ersatzstoffe (z. B. Schlacke, Asche, Sägemehl) kommen aus Gründen der Verkehrssicherheit, der Sauberkeit und des Umweltschutzes in der Regel nicht zum Einsatz. Das sollten auch andere für die Räum- und Streupflicht Verantwortliche beachten.

Streucontainer

An Schwerpunkten oder gefährlichen Stellen, wo der Winterdienst nicht sofort bei Eintreten einer gefährlichen Wetterlage wirksam werden kann, wurden Streucontainer aufgestellt, die durch die Verkehrsteilnehmer zur Beseitigung einer unmittelbaren Gefahr genutzt werden können.

Zur Beachtung: Dieses Streumaterial ist nicht für die Ausübung der privaten Streupflicht oder gar für private Flächen vorgesehen. Das Nichtbefolgen dieses Verbotes kann bei Zuwiderhandlung strafrechtlich geahndet werden.

Zuständigkeit

Der Kommunale Bauhof der Stadtverwaltung Zwickau ist nur für den Winterdienst auf Straßen, Wegen, Plätzen und Gehwegen, die ihm übertragen worden sind, verantwortlich.

Leistungen auf öffentlichen Wegen und Plätzen werden auch durch andere Ämter, Institutionen und Dienstleister der Stadt Zwickau:

  • Garten- und Friedhofsamt: Gehwege, Treppen, Parkanlagen usw., und Gehwege die in der Zuständigkeit des Tiefbauamtes liegen (wurden 2010 übergeben im neuen Winterdienstkonzept)
  • Städtische Verkehrsbetriebe Zwickau - SVZ: alle Haltestellen im Stadtgebiet von Zwickau (wurden 2010 übergeben im neuen Winterdienstkonzept)
  • Beschäftigungsförderung Zwickau - BFZ: öffentliche Gebäude, Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Amt für Schule, Soziales und Sport: Sportstätten, Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • Liegenschafts- und Hochbauamt: alle öffentlichen Gebäude der Stadt Zwickau

Hinweis

Das Tiefbauamt weist alle Bürgerinnen und Bürger -  und insbesondere die Verkehrsteilnehmer - darauf hin, dass alle eventuell kommenden winterlichen Probleme nur gemeinsam gemeistert werden können. Kraftfahrer sollten vom ersten Tag an auf die Winterausrüstung an ihrem Kfz achten und ihre Fahrweise den veränderten Bedingungen anpassen. Bürger sollten ihrer Anliegerpflichten pünktlich und ordentlich nachkommen. Auch Fußgänger sind bei winterlichen Witterungsverhältnissen zu mehr Vorsicht und Rücksicht gegen andere Verkehrsteilnehmer aufgerufen.