Verkehrseinschränkungen auf Altenburger Straße ab Ende April bis Juli 2014

veröffentlicht am: 17.04.2014


Das Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde informiert:

Erneuerung Gashauptleitung zwischen Mosel und Zwickau

Von Montag, 28. April bis Montag, 21. Juli 2014 erfolgt eine Gasrohrverlegung auf der Altenburger Straße in mehreren Bauabschnitten. In dem gesamten Bauzeitraum wird eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Zwickau eingerichtet.

• 1. Bauabschnitt
Der erste Bauabschnitt wird zwischen Platz der Einheit im Stadtteil Mosel bis zur Einmündung Bergring im Stadtteil Oberrothenbach sein. Der Hopfenweg und der Platz der Einheit werden vor der Einmündung in die Altenburger Straße voll gesperrt. Die Zufahrt zur Sporthalle Mosel wird während der Bauzeit gewährleistet.

• 2. Bauabschnitt
Dieser erfolgt nach Fertigstellung des 1. BA zwischen Einmündung Bergring und Helmsdorfer Straße. In diesem Bereich werden die derzeit am Fahrbahnrand befindlichen Parktaschen vorübergehend zurückgebaut, damit die Restfahrbahnbreiten gewährleistet werden können. Eine Zufahrt in die Helmsdorfer Straße wird während dem zweiten Bauabschnitt durchgehend möglich sein.

• 3. Bauabschnitt
Der dritte Bauabschnitt erfolgt zwischen Helmsdorfer Straße und Ortseingang Zwickau. In diesem Abschnitt kommt es voraussichtlich zu einer kurzzeitigen Vollsperrung, wenn die Eisenbahnbrücke in Oberrothenbach in offener Bauweise durchörtert werden muss. Entscheidungen über den genauen Bauverlauf in diesem Bereich stehen noch aus. Der Zeitpunkt dieser Sperrung kann daher noch nicht genau benannt werden.
Während des dritten Bauabschnitts muss der Straßenverkehr in beide Fahrtrichtungen über die B93 geleitet werden.

Der Linien-und Schülerverkehr in Richtung Mosel wird über die Industriestraße/Birkenweg geführt.

Die Umleitung des Individualverkehrs in Richtung Mosel erfolgt bereits ab der Kreuzung Pölbitzer Straße/Leipziger Straße über die B93.

Der Rettungsdienst und die Entsorgungsdienste werden über die geänderte Verkehrsführung durch das Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde gesondert informiert.

Das Ordnungsamt/Straßenverkehrsbehörde bittet um besondere Beachtung der Umleitungsführung, da keine Wendemöglichkeiten für Lkw bestehen!