Im März 2019 soll Vorhabensbeschluss zum Gewandhaus geändert werden

veröffentlicht am: 18.12.2018

Das Baudezernat informiert:

Die Stadtverwaltung schlägt dem Stadtrat vor, in den Doppelhaushalt 2019/2020 sowie die mittelfristige Finanzplanung zunächst 20 Mio. Euro für die Sanierung und den Umbau des Gewandhauses einzustellen. Grundlage dieser Überlegung ist die aktuelle Kostenplanung des neuen Objektplaners. Diese wird nun baufachlich und auch im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit geprüft. Dementsprechend kann der geänderte Vorhabensbeschluss erst im März 2019 in den Stadtrat eingebracht werden. Über das bisher für 2020 geplante Bauende können aktuell noch keine Aussagen getroffen werden.

Auf der Gewandhausbaustelle erfolgten im Jahr 2018 die Rohbauarbeiten und die Arbeiten am Dach. Ein wesentlicher Arbeitsfortschritt ist an der Fassade, insbesondere an der Giebelseite erreicht: die historischen Ecksäulen wurden nach aufwendiger Restaurierung wieder eingesetzt, die Putzarbeiten an der gesamten Fassade sind weitgehend fertig und die Natursteingewände der Fenster sind überarbeitet. Im gesamten Gebäude werden die Fenster nach und nach eingesetzt. Im kommenden Jahr soll das Dach fertig gestellt, weitere Fenster und Türen eingebaut und die Rohbauarbeiten abgeschlossen werden. Im Anschluss beginnen der Innenausbau und die Installation der Bühnentechnik.

Im Hinblick auf die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2019/2010 und die mittel­fristige Finanzplanung, die am Donnerstag in der Stadtratssitzung erfolgen soll, war es Aufgabe, für die derzeit größte laufende städtische Baumaßnahme verlässliche Jahresscheiben für die Finanzplanung aus baufachlicher Sicht zu benennen.

In der Kostenplanung für die Gewandhaussanierung sind insbesondere zu berücksichtigen:

  • die Steigerung der Material- und Baukosten gegenwärtig weit über dem üblichen Baupreisindex hinaus,
  • notwendige Planänderungen und -anpassungen zur Funktionserfüllung, z. B. im Theatersaal, bezogen auf die Saalakustik und notwendige Änderungen der Lüftungstechnik, um die besonderen akustischen Anforderungen bei Aufführungen zu gewährleisten sowie
  • nicht vorhersehbare bauteilbezogene Mehrkosten.

So waren nach der Öffnung des Daches mehr Ersatzmaßnahmen am Dachstuhl und den Deckenbalken erforderlich als vorher feststellbar, da zum Zeitpunkt der gutachterlichen Untersuchungen sich das Gewandhaus noch im Spielbetrieb befand und eine umfangreiche Öffnung dieser Bauteile aus Sicherheitsgründen nicht möglich war. Ebenso unvorhersehbar war die nachträgliche Herstellung von Fundamenten unter den tragenden Innenwänden im Erdgeschoss, aufgrund des unbekannten und während der Spielzeit nicht feststellbaren Bauzustandes.

In die bisherige städtische Finanzplanung waren für die Gewandhaussanierung 18 Mio. Euro eingestellt. Ziel von Planern und Bauverwaltung ist es nun, die bestehenden Kostenanalysen zu überarbeiten, so dass die Investitionssumme von 20 Mio. Euro letztlich nicht ausgeschöpft werden muss. Dieser Kostenplan und der dann aktuelle Zeitplan werden wesentliche Grundlage für die Änderung des Vorhabenbeschluss vom Mai 2016 sein.

Das Zwickauer Gewandhaus (Archivbild)