Für die Wahlen am 26. Mai werden weiterhin Wahlhelfer benötigt

veröffentlicht am: 18.03.2019

Das Bürgeramt informiert:

In den vergangenen Wochen haben sich bereits etliche Bürgerinnen und Bürger bereiterklärt, am 26. Mai als ehrenamtliche Wahlhelfer zu fungieren. Trotzdem sucht das Bürgeramt noch rund 165 Personen, die die Wahl zum europäischen Parlament sowie die Stadtrats-, Kreistags- und Ortschaftsratswahlen organisatorisch absichern.

Die ehrenamtlichen Helfer tragen maßgeblich dazu bei, die Wahlen überhaupt durchführen zu können. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Prüfung der Wahlberechtigungen, die Ausgabe der Stimmzettel und die Auszählung der Stimmen nach 18 Uhr. Wahlhelfer müssen am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und der deutschen Sprache mächtig sein. Sie sollten teamfähig und gesundheitlich in der Lage sein, das Amt auszuüben. Die Helfer erhalten eine Aufwandsentschädigung, die je nach Funktion zwischen 35 und 60 Euro beträgt. Wer selbst zur Wahl steht oder als Vertrauensperson bzw. stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt ist, kann nicht Wahlhelfer werden.

Weitere Informationen sind unter www.zwickau.de/wahlen zu finden. Fragen beantworten auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgeramtes/ Sachgebiet Statistik und Wahlen (Tel.: 0375 831205; E-Mail: wahlhelferzwickaude).