Städtische Spielplätze können wieder genutzt werden

veröffentlicht am: 04.05.2020

Das Garten- und Friedhofsamt informiert:

Bitte unbedingt Hygieneregeln einhalten!

Die Spielplätze der Stadt Zwickau können wieder genutzt werden. Das Garten- und Friedhofsamt hat begonnen, die Absperrrungen zu entfernen. Bei der Benutzung sind unbedingt die Hygieneregeln einzuhalten, die nun schrittweise bei den Anlagen ausgehängt werden. Baubürgermeisterin Kathrin Köhler appelliert dementsprechend: „Gerade für Familien mit Kindern war und ist es wichtig, dass Spielplätze wieder genutzt werden können. Im Interesse der eigenen Gesundheit und der Gesundheit anderer sind nun gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten von Regeln überaus wichtig. Wir müssen immer bedenken, dass noch immer ein Ansteckungsrisiko besteht.“

Zu beachten sind daher auf allen städtischen Anlagen insbesondere folgende Regeln:

  • Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten, auch beim Spielen. Spielgeräte dürfen nur dann gemeinsam genutzt werden, wenn der Mindestabstand gewahrt ist - sonst nacheinander und so, dass jedes Kind an die Reihe kommt.
  • Den Spielplatz darf nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf COVID-19 hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen.
  • Der Kontakt zu Risikogruppen ist zu vermeiden. Zu Risikogruppen zählen Personen über 60 Jahre und Personen mit einer Vorerkrankung.
  • Nach dem Spielen sind sofort zu Hause Gesicht und Hände gründlich zu waschen.
  • Auf Spielplätzen wird für Jugendliche und Erwachsene das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung angeraten. Kinder können einen Mund-Nasen-Schutz tragen, wenn sie ohne Unterbrechung beaufsichtigt werden. Die Entscheidung über das Tragen obliegt den jeweiligen Betreuungspersonen.

Ansammlungen und sonstige Treffen auf den Spielplätzen und Freizeitanlagen bleiben untersagt. Die Stadtverwaltung wird stichprobenartig kontrollieren, ob die Regeln eingehalten werden. Eine dauerhafte Überwachung auch einzelner Spielplätze ist nicht möglich.

Die Stadtverwaltung Zwickau war zunächst von der Regelung der am Donnerstag beschlossenen Corona-Schutz-Verordnung überrascht worden, wonach Spielplätze genutzt werden dürfen, sofern ein Hygienekonzept vorliegt und dieses genehmigt ist. Die entsprechenden Regeln wurden nun heute kurzfristig mit dem Gesundheitsamt des Landratsamtes abgestimmt.