Ab 1. Dezember eingeschränkter Regelbetrieb in den kommunalen Kitas

veröffentlicht am: 30.11.2020

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Aufgrund der neuen Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen, die ab 1. Dezember 2020 gilt, öffnen die städtischen Kindertageseinrichtungen sowie Horte nur noch im eingeschränkten Regelbetrieb. Dabei sind verschiedene Regeln und Einschränkungen zu beachten.

In den Kitas werden die Kinder ab Dienstag nach den Vorgaben des Landes in festgelegten Gruppen mit gleichbleibendem Personal in festen Räumen betreut. Um diese Abläufe zu gewährleisten, ist eine Anpassung der Öffnungszeiten zwingend erforderlich. Die kommunalen Kindertageseinrichtungen öffnen bis auf Weiteres täglich von Montag bis Freitag von 7 bis 16 Uhr. Zudem werden die kommunalen Jugendeinrichtungen (Airport, City Point, Spielhaus, Freizeitzentrum Marienthal, Atlantis) für den Rest des Jahres geschlossen, damit das vorhandene Fachpersonal zur Absicherung der Kinderbetreuung eingesetzt werden kann.

Wegen der eingeschränkten Betreuungsdauer von täglich höchstens neun Stunden, werden in den kommunalen Einrichtungen für den Monat Dezember für die 10. bzw. 11. Betreuungsstunde keine Elternbeiträge erhoben. Die betroffenen Eltern müssen somit nur für maximal 9 Stunden den altersgerechten Elternbeitrag (Krippe oder Kindergarten) entrichten.

Die Stadtverwaltung und insbesondere die Erzieherinnen und Erzieher hoffen, diese besondere Situation gemeinsam gut zu meistern, und bedanken sich vorab bereits für das Verständnis der Eltern und den Jugendeinrichtungen. Die Neuregelung wird erforderlich, da die Zahl der Inzidenz bei weit über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Zwickau liegt.