Es stehen wieder Fördertöpfe für demokratische Projekte bereit

veröffentlicht am: 20.12.2022

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Vereine und Privatpersonen haben auch 2023 wieder die Möglichkeit, Fördergelder bei der Koordinierungsstelle der Partnerschaft für Demokratie im Alten Gasometer zu beantragen.

Folgende drei Fördertöpfe stehen zur Verfügung:

Aktionsfonds (antragsberechtigt: Vereine)

Die nächste Antragsfrist ist der 15. Januar 2023, gefolgt vom 10. März 2023. Die Projekte sollen sich der Verbesserung der demokratischen Kultur in Zwickau widmen und im Jahr 2023 umgesetzt werden.

Kleinstprojektefonds (antragsberechtigt: Vereine + Privatpersonen)

Für Projekte, die eine 500-Euro-Förderung nicht überschreiten, steht der Kleinstprojektfonds zur Verfügung. Hier haben auch Privatpersonen die Möglichkeit auf Förderung. Eine Antragsfrist existiert hier nicht.

Jugendfonds (antragsberechtigt: Vereine)

Im Jugendfonds stehen Gelder für Projekte zur Verfügung, die sich der Verbesserung der Jugendbeteiligung oder dem Ausdruck von Jugendkultur in der Stadt Zwickau widmen. Hier sind ebenfalls nur Vereine antragsberechtigt. Es gibt ebenfalls keine Antragsfristen.

Schwerpunkte: 

  • Bekämpfung und Prävention von menschenfeindlichen Verhaltensweisen und Gewalt
  • digitale Angebote, ausgerichtet an den Lebenswelten junger Menschen 
  • demokratische Bildung im frühkindlichen Bereich 
  • internationaler Austausch junger Menschen u.a. im Rahmen der Zwickauer Städtepartnerschaften 
  • Bildungs- und Gedenkstättenfahrten
  • Maßnahmen zur Beteiligung und Engagementförderung, vor allem auch stadtteilbezogen
  • situative und wiederkehrende Befragungen der Bevölkerung oder spezifischer Gruppen 
  • Interkultureller und interreligiöser Austausch
  • Weiterbildungen und Workshops in Schule oder Jugendarbeit, Verein oder Ausbildung wie auch Qualifizierungs- und Unterstützungsmaßnahmen für Fachkräfte und Multiplikator*innen.
  • kulturelle und subkulturelle Angebote unter Berücksichtigung unterschiedlicher Lebensrealitäten, auch diskriminierungsgefährdeter und marginalisierter Gruppen

Konkrete förderfähige Beispiele:

  • Stadtteilbegegnungen, Begegnungsfeste, Interkulturelle Feste 
  • Programmpunkte für die Demokratie- und Novembertage 
  • Innovative Dialog- und Gesprächsformate 
  • Innovative Formate der Bürgerbeteiligung 
  • Arbeit mit Bildungseinrichtungen
  • Tagesseminare/Weiterbildungen von Verwaltung und Mitarbeitern
  • Bildungsfahrten, Internationale Jugendbegegnung 
  • Gedenktage 
  • Stärkung migrantischer Organisationen
  • Erstellen von Podcasts
  • Digitale Stadtrundgänge
  • Action Bound – Konzepte
  • Programmieren von Homepages zu Themen die Förderschwerpunkte bettreffend
  • Online-Seminare/Weiterbildungen 
  • Entwickeln oder Durchführen von Befragungstools

Alle Fristen und die neuen Ziele, an denen sich ein Projekt orientieren muss, sind auf der Homepage https://www.zwickauer-demokratie-buendnis.de/foerdergelder/ zu finden.