Zukunft für Bewohnerinnen und Bewohner des Regenbogenhauses an neuem Standort

veröffentlicht am: 14.09.2023

Das Baudezernat informiert:

Stadt Zwickau kann gute Lösung für sicheres Wohnen anbieten

Die Bewohnerinnen und Bewohner des maroden „Regenbogenhauses“ in Zwickau-Pölbitz haben eine Perspektive: Für sie steht eine Unterkunft im neuen Wohnprojekt der Stadt Zwickau in der Erlmühlenstraße 1-3 bereit. Das Gebäude befindet sich in einem sehr guten Zustand, kann gemeinschaftlich genutzt werden und ist auf Wunsch möbliert. Außerdem unterstützt im Bedarfsfall die Stadt Zwickau beim Umzug aus dem Regenbogenhaus.

„Wir bieten den Bewohnerinnen und Bewohnern des Regenbogenhauses eine sichere, komfortable und zentrumsnahe Unterkunft und ermöglichen ein weiterhin selbstbestimmtes Wohnen. Die Gemeinschaft des Regenbogenhauses kann am neuen Standort erhalten bleiben. Das war und ist uns besonders wichtig.“, erklärt Silvia Queck-Hänel, Baubürgermeisterin der Stadt Zwickau. „Ich bin froh, dass wir jetzt eine Lösung haben. Wir beenden damit eine aus Brandschutzgründen überaus problematisch und rechtlich nicht legitimierte Situation, schaffen ein neues Wohnangebot und unterstützen aktiv die Gemeinschaft dabei, auch zukünftig zusammen zu leben.“ 

Stadt Zwickau musste handeln

Alle Bewohnerinnen und Bewohner haben am gestrigen Mittwoch ein Angebot für die neue Unterkunft erhalten. Sie sind aufgefordert, bis zum 31. Dezember 2023 auszuziehen. Die Informationen wurden vor Ort persönlich überreicht, so dass erste Fragen gleich beantwortet werden konnten. Die Betreiberin des „Regenbogenhauses“ hat formal außerdem eine erneute Kündigung erhalten.

Eine Nutzungsuntersagung wurde gegenüber den damaligen Bewohnerinnen und Bewohnern sowie der Betreiberin bereits 2013 durch das Bauordnungsamt ausgesprochen. Die Gründe, die noch heute bestehen, liegen im desolaten Zustand und insbesondere im fehlenden Brandschutz. Die Situation ist daher unsicher und könnte unter Umständen sogar lebensgefährlich werden. Beide Defizite wären aufgrund der einfachen Bauweise allenfalls mit hohem finanziellen Aufwand zu beseitigen. Zudem ist aus planungsrechtlichen Gründen in diesem Bereich dauerhaftes Wohnen nicht möglich. Die Nutzungsuntersagung wurde 2019 vom Verwaltungsgericht Chemnitz bestätigt. 

Dieser Untersagung wurde bisher nicht nachgekommen. Auch die Gespräche, die mit der Betreiberin in den letzten Jahren geführt wurden und bei denen mehrere Vorschläge für eine alternative Unterbringung unterbreitet wurden, fruchteten nicht. Die in diesem Jahr ab Frühjahr erneut aufgenommen Gespräche mit einem sehr ausführlichen Angebot an die Betreiberin führten ebenfalls zu keiner gemeinsamen Kompromisslösung. Von einer Zwangsräumung sah die Stadt mit Rücksicht auf die Bewohnerinnen und Bewohner und deren Lage bisher ab.

Der Anmietung des Gebäudes in der Erlmühlenstraße stimmte der Finanzausschuss bereits im Juni ohne Gegenstimme zu. Die Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen wurden erstmals im Frühjahr und zuletzt in der Ältestenratssitzung am vergangenen Montag über den Sachverhalt informiert.

„Mit der Erlmühlenstraße haben wir nun ein gutes und zukunftsgerichtetes Angebot unterbreitet, das es den Bewohnern des Regenbogenhauses ermöglicht, weiterhin in den ‚eigenen vier Wänden‘ zu wohnen und gleichzeitig – wie bislang auch – ist in diesem Objekt das gemeinschaftliche Wohnen und Leben möglich“, so Queck-Hänel. Sie betont: „Wir hoffen sehr, dass diese Alternative akzeptiert und genutzt wird, um weiterhin eine Zwangsräumung vermeiden zu können, die aufgrund des Zustandes der Baracke in Pölbitz strenggenommen erforderlich wäre.“

Hintergrund

Die Baracke, in der sich aktuell das sogenannte Wohn- und Sozialhaus „Zum Regenbogen“ befindet, wurde in den 1970er Jahren in Leichtbauweise lediglich als Arbeiterunterkunft und Baustelleneinrichtung für den VEB Zellstoff und Papierfabrik Crossen erbaut. Sie ging später in das Eigentum der Standortentwicklungsgesellschaft Zwickau GmbH (SEZ) über und diente von 1992 bis 2008 als Bauarbeiterunterkunft. Im Jahr 2000 wurde zwischen der SEZ und einer Betreiberin ein Mietvertrag geschlossen, als Nutzung wurde ein Beherbungsbetrieb vereinbart. Vermutlich 2008 entstand das Projekt „Regenbogenhaus“ und erste Bewohner zogen ein.

Mit der Liquidation der SEZ erfolgte 2009 der Eigentumsübergang an die Stadt. 2012 wurde ein Mietvertrag mit der derzeitigen Mieterin und Betreiberin abgeschlossen, die bereits vorher ein entsprechendes Gewerbe angemeldet hatte.

Wegen des schlechten Zustandes und aufgrund der planungsrechtlichen Probleme kündigte die Stadt im Juni 2013 den Mietvertrag. Im September 2013 untersagte das Bauordnungsamt die Nutzung. 2016 wies die Landesdirektion die Wiedersprüche zur Nutzungsuntersagung zurück. Im Jahr 2019 bestätigte das Verwaltungsgericht Chemnitz die Nutzungsuntersagung, ein Jahr später schließlich das Sächsische Oberverwaltungsgericht.

Seit 2013 fanden mehrere Gespräche mit der Betreiberin statt, bei denen mindestens sieben Alternativobjekte vorgeschlagen wurden. Aktuell wohnen nach Kenntnis der Stadt 22 Bewohner in dem sogenannten „Regenbogenhaus“.