Förderrichtlinie anlässlich Chemnitz Kulturhauptstadt 2025

veröffentlicht am: 02.10.2023

Das Kulturamt informiert:

Chemnitz ist Europäische Kulturhauptstadt 2025. Mit dem Motto „C the Unseen – European Makers of Democracy” richtet Chemnitz den Blick auf Ungesehenes: auf die Ungesehenen der „stillen Mitte“, auf die ungesehene Stadt, die ungesehenen europäischen Nachbarn, die ungesehenen Orte und Biografien und die ungesehenen Talente in jedem Einzelnen. Das Programm bezieht darüber hinaus andere Städte oder Regionen in Europa ein. So bilden insgesamt 38 Kommunen aus Mittelsachsen, dem Erzgebirge, Zwickau und Chemnitz gemeinsam die Kulturregion, die im Jahr 2025 Europäische Kulturhauptstadt sein wird. 

Die Stadt Zwickau ist ein wichtiger Teil der Kulturhauptstadt 2025 und bietet im Rahmen einer neuen Förderrichtlinie die Möglichkeit, Zwickau aus der Perspektive von Kunst und Kultur zu bereichern, zu stärken und europaweit sichtbar zu machen. Die Stadt will damit Vereine, Initiativen und engagierte Einzelpersonen motivieren, sich aktiv zu beteiligen und selbst Projekte und Ideen zu entwickeln, welche sich an den Programmlinien der Kulturhauptstadt Chemnitz orientieren und im Stadtgebiet Zwickau durchgeführt werden. 

Gefördert werden Projekte, die kulturelle Partizipation ermöglichen und die die Belebung des kulturellen Austauschs in Verbindung mit europäischen Partnern stärken. Aber auch Projekte zur Demokratieförderung mittels Kunst und Kultur, generationsübergreifende Kulturarbeit sowie Projekte, welche die Verbindung von Tradition und Geschichte mit der Gegenwart und Zukunft schaffen.

Für die Förderung wurde für das Haushaltsjahr 2024 ein Budget von 10.000 Euro geplant für das Jahr 2025 sollen 30.000 Euro zur Verfügung stehen. Anträge können für das Jahr 2024 bis 31. Dezember 2023 sowie für das Jahr 2025 bis 31. Oktober 2024 eingereicht werden. Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern des Kulturamtes und des Amtes für Familie, Schule und Soziales entscheidet über die eingereichten Anträge. Die vom Stadtrat beschlossene Förderrichtlinie ist auf den städtischen Internetseiten unter www.zwickau.de/richtlinien unter der Überschrift „Finanzen“ zu finden.

Neben dem städtischen Fördertopf besteht die Möglichkeit, sich an den öffentlichen Ausschreibungsverfahren (Open Calls) oder der Förderung von Mikroprojekten der Kulturhauptstadt GmbH zu beteiligen. Weitere Informationen sind unter www.chemnitz2025.de ersichtlich.