Zwischen Weihnachten und Neujahr gilt Weihnachtsfrieden

veröffentlicht am: 13.12.2023

Das Amt für Finanzen informiert:

Auch in diesem Jahr hält die Stadtverwaltung den sogenannten Weihnachtsfrieden ein. Aus diesem Grund wird grundsätzlich vom 21. Dezember 2023 bis zum 1. Januar 2024 auf Vollstreckungsmaßnahmen bei offenen Forderungen von Privatpersonen verzichtet. Ausgenommen hiervon sind Zahlungsansprüche der Stadt, bei denen die Verjährung und damit der endgültige Forderungsausfall drohen.