Kommunales Bürgerbudget im Landkreis Zwickau

veröffentlicht am: 24.04.2024

Auch 2024 gibt es im Landkreis Zwickau wieder das kommunale Bürgerbudget. Ziel ist, niederschwellige bürgerschaftliche Beteiligungsverfahren zu unterstützen. Die Durchführung soll dabei im Zusammenspiel zwischen den Städten und Gemeinden und der Landkreisverwaltung erfolgen. Gefördert werden, wie das Landratsamt weiter mitteilt, Maßnahmen von Bürgern und Bürgerinnen, die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken. Für das Jahr 2024 stehen dem Landkreis Zwickau insgesamt 38.461,53 Euro zur Verfügung, um solche Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können. Diese Mittel werden vom Landkreis Zwickau auf insgesamt 40.000,00 Euro erhöht.

Das Landratsamt hat nun die Förderkriterien sowie das Antragsformular auf seinen Internetseiten veröffentlicht. Zu dem Antrag ist jeweils eine kurze Stellungnahme der Gemeinde bzw. Stadt abzugeben. Um diese fristgerecht anfertigen zu können, bittet die Stadtverwaltung darum, Anträge bis spätestens 27. Mai 2024 schriftlich beim Presse- und Oberbürgermeisterbüro einzureichen (Stadtverwaltung Zwickau, Presse- und Oberbürgermeisterbüro, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau). Das Büro wird dann Stellungnahmen der zuständigen Ämter einholen und die Anträge bis 9. Juni an das Landratsamt weiterreichen. Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt.

Kommunales Bürgerbudget - Kriteiren und Hinweise

Was ist das kommunale Bürgerbudget?

Kommunale Bürgerbudgets sind Mittel, die den Landkreisen und Kreisfreien Städten zur Verfügung gestellt werden, um Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können.

Ziel der Förderung durch das kommunale Bürgerbudget ist die Unterstützung der Landkreise und Kreisfreien Städte bei der Umsetzung von kommunalen bzw. lokalen Projekten aus niederschwelligen bürgerschaftlichen Beteiligungsverfahren. Die Durchführung der Projekte erfolgt im Zusammenspiel mit der zuständigen Verwaltung.

Gefördert werden Maßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern des Freistaates Sachsen (ab 16 Jahren), die dazu geeignet sind, Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umzusetzen und hierdurch das lokale Gemeinwesen zu stärken.

Für das Jahr 2024 stehen dem Landkreis Zwickau insgesamt 38.461,53 Euro zur Verfügung, um solche Projekte der Bürgerbeteiligung finanzieren zu können. Diese Mittel werden vom Landkreis Zwickau auf insgesamt 40.000,00 Euro erhöht.

Rechtsgrundlage dafür bildet der § 1 des Sächsischen Kommunaleigenverantwortungsstärkungsgesetzes (SächsKomEigStärkG) i. V. m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 der Sächsischen Kommunalpauschalenverordnung (SächsKomPauschVO). Die Mittel werden bereitgestellt durch Steuermittel des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtags beschlossenen Haushalts.

Wer ist antragsberechtigt?

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Zwickau, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sowie Vereine und Initiativen sind berechtigt, Vorschläge für das Bürgerbudget einzureichen. Der Sitz des Vereins oder Initiative muss dabei im Landkreis Zwickau sein.

Politische Vereinigungen und Parteien sind nicht antragsberechtigt.

Welche Projekte sind förderfähig?

Über das Bürgerbudget können gemeinwohlorientierte Projekte mit einem unmittelbaren Bezug zum eigenen Wohnort bzw. der eigenen Gemeinde umgesetzt werden, die das lokale Gemeinwesen stärken. 

Förderbeispiele:

  • Anlegen von Streuobstwiesen/Blumenwiesen/Kräutergärten
  • Bänke/Wanderwege
  • Beschilderung historischer Gebäude und Stadtgeschichtliches
  • Spielplatzgestaltung
  • Natur- und Klimaschutzprojekte
  • Kostüme für Umzüge
  • Nachbarschaftsprojekte
  • Büchertauschtelefonzelle
  • Unterstellmöglichkeit für den Skatepark/Fahrräder
  • Zuschuss Dorf-, Gemeinde- oder Stadtteilfest
  • Grillstellen/Feuerstellen/Orts-Pyramide

Die Projekte müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Das Projekt kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.
  • Das Projekt ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich).
  • Es besteht ein unmittelbarer Bezug zum Wohnort.
  • Das Projekt dient der Stärkung des lokalen Gemeinwesens.
  • Die Fördermittel stehen in einem realistischen Verhältnis zu den Gesamtkosten des Projektes (Die Gesamtausgaben des Projektes liegen unter 10.000,00 Euro)
  • Das Projekt wurde noch nicht begonnen.
  • Es dürfen keine politischen Ziele zugunsten einer Partei oder Vereinigung verfolgt werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Förderfähig sind grundsätzlich alle bei der Durchführung des Projektes entstehenden Kosten.
  • Personalkosten sind nicht förderfähig (keine Eigenleistungen und Honorare an Projektverantwortliche und Aufwandsentschädigungen für Ehrenamtler).

Welche Förderkonditionen gelten?

  • Bis zu einer Förderhöchstgrenze von 2.000,00 Euro können Projekte beantragt werden.
  • Die Projektförderung wird als Festbetragsfinanzierung in Form einer nicht zurückzahlbaren Zuwendung gewährt.
  • Es sind keine Eigenmittel erforderlich, eine Förderung bis 100 Prozent ist möglich.

Wie kann ein Förderantrag gestellt werden?

  • Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für das Haushaltsjahr 2024 sind im Zeitraum vom 24. April bis spätestens 9. Juni 2024 einzureichen. Zur Beantragung ist nur das auf der Internetseite des Landkreises Zwickau unter www.landkreis-zwickau.de bereitgestellte Formular zugelassen.
  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
  • Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen einzureichen: eine kurze Stellungnahme der zuständigen Gemeinde.

Auswahl und Bewilligung

  • Alle eingereichten Anträge werden auf Zulässigkeit und Förderfähigkeit geprüft.
  • Eine Jury entscheidet über die Vergabe der Projektförderung.
  • Bei der Vergabe der Fördermittel achtet die Jury bei gleicher Eignung der Projekte auf eine gleichmäßige Verteilung innerhalb des Landkreises Zwickau.
  • In die Bewertung fließen sowohl die Kreativität der Idee als auch der Innovationsgrad ein.

Projektdurchführung

Der Bewilligungszeitraum entspricht dem Durchführungszeitraum und ist befristet vom Tag der Bescheiderteilung bis zum 31. Dezember 2024.

Die beantragte Maßnahme muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein (spätester Projektschluss).

Die Bewilligungsbehörde ist das Landratsamt Zwickau.

Verbot der Doppelförderung

Die Zuwendungen können nur dann auf Antrag gewährt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist und das Projekt förderfähig im Sinne der SächsKomPauschVO ist.

Hinweis für Antragsteller aus der Stadt Zwickau

Antragsteller aus der Stadt Zwickau werden gebeten, ihre Antragsunterlagen bis spätestens 27. Mai 2024 schriftlich beim Presse- und Oberbürgermeisterbüro einzureichen (Stadtverwaltung Zwickau, Presse- und Oberbürgermeisterbüro, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau). Das Büro wird dann Stellungnahmen der zuständigen Ämter einholen und die Anträge inkl. der erforderlichen Stellungnahme bis 9. Juni an das Landratsamt weiterreichen.