Fehler in einigen Wahlbenachrichtigungen korrigiert

veröffentlicht am: 16.05.2024

Das Bürgeramt informiert:

Seit dem 8. Mai 2024 verschickt das Bürgeramt knapp 71.000 Wahlbenachrichtigungen für die diesjährigen Europa- und Kommunalwahlen. Leider wurden einige davon mit fehlerhaftem Adressfeld verschickt und waren deshalb nur zum Teil zustellbar. Dies wurde Anfang der Woche festgestellt. Mittlerweile ist für alle fehlerhaften Briefe ein zweiter, korrekter verschickt worden, welcher bis Sonntag dem 19. Mai 2024 angekommen sein müsste.

Es kann deshalb unter Umständen passieren, dass einige Wahlberechtigte zwei Wahlbenachrichtigungen erhalten. An der Wahlberechtigung der Betroffenen ändert das nichts. Jeder kann trotzdem im Wahllokal oder per Briefwahl von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Auch doppeltes Wählen ist ausgeschlossen, da die Stimmabgabe sowohl bei der Briefwahl als auch im Wahllokal jeweils registriert wird.

Bei Fragen können sich die Wählerinnen und Wähler gern unter Tel.: 0375 830 melden. 

Wer bis zum 19. Mai 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat und annimmt, wahlberechtigt zu sein, kann in der Zeit vom 21. Mai 2024 bis 24. Mai 2024 in der Stadtverwaltung Zwickau im Bürgerservice im Rathaus einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.

Kontakt:

Bürgeramt, Bürgerservice, Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau, 

Tel. 0375 83-0, Fax: 0375 83-833333, E-Mail: buergerservicezwickaude