Neubau der Cainsdorfer Brücke: Planung wird zusehends konkreter

veröffentlicht am: 16.09.2025

Das Tiefbauamt informiert:

Stadt hofft auf Baubeginn im Jahr 2028 oder 2029

Bereits 2008 fasst der Stadtrat mehrheitlich den Grundsatzbeschluss zum Neubau der Cainsdorfer Brücke. Nach intensiven Planungen und Verhandlungen insbesondere mit der Deutschen Bahn wird das Großprojekt nun konkreter: Voraussichtlich Ende 2025 oder zu Beginn des neuen Jahres soll der Planfeststellungsantrag bei der Landesdirektion Sachsen eingereicht werden. Nach erfolgter Planfeststellung wäre der Weg frei u. a. für die Ausführungsplanung und schließlich den Bau, der idealerweise im Jahr 2028 oder 2029 beginnen könnte.

Die Cainsdorfer Brücke wurde als Stahlkonstruktion mit einer Stahlbetonfahrbahnplatte 1932 für den Verkehr freigegeben. Sie ist damit die dienstälteste Straßenbrücke über die Mulde in der Stadt Zwickau. Seit Jahren zeichnet sie sich durch einen schlechten Zustand aus: So musste beispielsweise im August 2011 die Tonnagebegrenzung von 7,5 t auf 3,5 t herabgesetzt werden, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt aktuell bei 10 km/h. 

Aufgrund der Statik war bereits frühzeitig klar, dass eine Sanierung nicht möglich und ein Ersatzneubau zwingend erforderlich ist. Auf der Basis einer Machbarkeitsstudie und der Vorplanung, in deren Rahmen 12 Varianten geprüft wurden, wurde mit dem am 29. Mai 2008 gefassten Grundsatzbeschluss eine Vorzugsvariante festgelegt. Eine europaweite Ausschreibung der Planungsleistungen folgte. Mit der Deutschen Bahn wurde die Einbindung des Brückenneubaus in ein Maßnahmenpaket zur Änderung von Anlagen der Bahnstrecke Zwickau – Johanngeorgenstadt verhandelt.

Stand der Planungen

Im Rahmen des Neubauprojekts wird eine neue Brücke für den Straßenverkehr rund 300 m nördlich des jetzigen Bauwerks errichtet. Sie wird damit zur neuen Verkehrsverbindung zwischen den Straßen „Am Hammerwald“ und „Bockwaer Kohlenstraße“ unter Einbindung bzw. Erschließung vorhandener Anlieger. Die Brücke besteht letztlich aus zwei Bauwerken: Bauwerk 1 soll als Stahlverbundbrücke über die Bahnanlagen der Strecke Zwickau – Johanngeorgenstadt und über die Zwickauer Mulde errichtet werden. Bauwerk 2 schließt sich unmittelbar im Trassenverlauf als Stahlbetonbrücke an. Sie überspannt die B 93. Der erforderliche Straßenbau sowie die Einbindung in das Straßennetz erfolgt ebenfalls.

An der Stelle der bisherigen Brücke entstehen zwei weitere neue Bauwerke, welche für Fußgänger und Radfahrer sowie zur Andienung des Bahnhaltepunktes „Cainsdorf“ vorgesehen sind. Die geplante Stahlverbundbrücke (Bauwerk 3) überquert dabei die Zwickauer Mulde als Ersatzneubau in bekannter Lage, eine sich daran anschließende Stahlbetonkonstruktion (Bauwerk 4) den vorhandenen Uferweg zwischen Mulde und B 93. Während der Bauzeit können Fußgänger die Mulde auf einer bauzeitlichen Behelfsbrücke überqueren.

Insgesamt sollen somit vier Bauwerke und die bauzeitliche Behelfsbrücke entstehen. Der Straßenneu- und -ausbau erfolgt auf einer Länge von rund 1.500 m. Drei Anliegerstraßen, mehrere Zufahrten und die Bushaltestelle „Cainsdorfer Brücke“ sollen neu errichtet bzw. eingebunden werden. Mit Fertigstellung der komplexen Maßnahme werden die kreuzenden Verkehrsströme Bahn und Straße voneinander getrennt und der Autofahrer muss nicht weiter den Bahnübergang mit langen Wartezeiten, Staus und Unfallgefahren im Kreuzungsbereich überqueren. 

Die nächsten Schritte

Aktuell werden die Planunterlagen für ein gemeinsames Baurechtsverfahren mit der DB InfraGO AG aufgestellt. Neben Anhörungen der Träger öffentlicher Belange und der Betroffenen im Rahmen dieses Verfahrens gilt es anschließend, sich mit der DB InfraGO AG zur Festlegung der Kostentragung und Sicherstellung einer überwiegenden Refinanzierung durch Bund, Land und Bahn zu vereinbaren. Darauf aufbauend können weitere Fördermittel beantragt und mit Vorlage eines rechtswirksamen Planfeststellungsbeschlusses die Ausführung und Vergabe der Bauleistungen vorbereitet werden, sodass 2028 oder 2029 mit dem Bau der komplexen Maßnahme begonnen werden könnte. Die genaue Bauzeit lässt sich erst nach Vorliegen der weiteren Planungen definieren, dürfte jedoch mindestens drei Jahre betragen.

Ebenfalls unter Beobachtung: Die Glück-Auf-Brücke

Spätestens seit dem Einsturz der Carolabrücke in Dresden ist auch die Glück-Auf-Brücke in den Fokus gerückt, obgleich diese bei der letzten Brückenprüfung im Jahr 2024 mit den Noten 2,5 (Teilbauwerk Nebenzug) bzw. 2,4 (Teilbauwerk Hauptzug) bewertet wurde.

Das 1979 fertiggestellte und von 2001 bis 2003 sanierte Bauwerk hat denselben Spannstahltyp wie die Carolabrücke. Dieser Spannstahl gilt als korrosionsgefährdet, eine Spannungsrisskorrosion wurde als Einsturzursache in Dresden identifiziert. Die Stadt Zwickau stellt sich der Verantwortung. Nachdem Ende August vorsorglich eine Sperrung der Brücke für genehmigungsbedürftige Schwerlasttransporte und damit eine Tonnagebegrenzung auf 40 t angeordnet wurde, sind nun intensivierte Untersuchungen erforderlich, um die Tragfähigkeit neu zu bewerten. Die Glück-Auf-Brücke besteht in ihrem Hauptzug (B173 – Äußere Dresdner Straße) aus vier Feldern mit einer Gesamtstützweite von gut 170 m. Die südliche Rampe zur B 93, der Nebenzug, hat bei zwei Brückenfeldern eine Gesamtstützweite von 65 m.

Mit der Sonderprüfung, die derzeit durchgeführt wird, soll eingeschätzt werden, ob bereits Anzeichen für eine Gefährdungslage vorhanden sind. Hierzu erforderlich ist u.a. eine detaillierte Risskartierung. Kurzfristig wird das am Bauwerk vorhandene rissüberbrückende Oberflächenschutzsystem an hoch beanspruchten Teilbereichen der Brücke zurückgebaut.

Bereits in Arbeit ist die Aufbereitung und Auswertung aller vorliegenden Bauakten, insbesondere aus der Zeit des Brückenbaus. Dazu gehören beispielsweise Schal- und Bewehrungspläne, Einbau- und Überwachungsprotokolle, Liefernachweise oder verschiedene Baustellendokumentationen. Anhand der vorliegenden Bauakten und auf der Basis von aktuellen Materialkennwerten soll eine statische Nachrechnung erfolgen. Letztlich erhofft sich die Stadt Aussagen zum Ankündigungsverhalten des Bauwerkes und daraus ableitend eine Einschätzung zum weiteren Umgang mit dem Bauwerk.

Die Stadtverwaltung geht derzeit davon aus, dass auch nach der Sonderprüfung weitere spezialisierte Untersuchungen am Bauwerk notwendig werden. In Frage käme beispielsweise eine Spannstahlöffnung, die mit messsensorischen Untersuchungen einhergeht.

So ist der Trassenverlauf für die Cainsdorfer Brücke geplant.
Die Glück-Auf-Brücke wird derzeit einer Sonderprüfung unterzogen.