Geänderte Geschwindigkeitsregelung im Bereich der Leipziger Straße

veröffentlicht am: 30.09.2025

Das Tiefbauamt und die Straßenverkehrsbehörde informieren:

2017 wurde durch die Straßenverkehrsbehörde die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Leipziger Straße zwischen Gleisquerung und Schubertstraße auf 30 km/h für alle Verkehrsarten reduziert. Dieser Streckenabschnitt hat aufgrund seines Anschlusses an die Bundesstraße B 93 nicht nur für den innerörtlichen Individualverkehr, sondern insbesondere auch für den Wirtschafts- und Schwerverkehr erhebliche Verkehrsbedeutung. Mit der angeordneten Geschwindigkeitsbeschränkung soll die Verkehrsfunktion des Straßenzuges - trotz bereits mehrfach vorgenommener Ausbesserungen und Optimierungen - bis zur geplanten umfassenden Instandsetzung des Straßenzuges Ende der 2020er Jahre aufrechterhalten werden und die weitere Verschlechterung des Zustandes vermieden werden. 

Im Zuge der Erarbeitung des Verkehrsentwicklungsplanes 2040 (VEP 2040) wurden im April dieses Jahres neuerliche Verkehrserhebungen auch für den Straßenzug der Leipziger Straße durchgeführt. Die Erhebung erbrachte bei insgesamt konstantem Verkehrsaufkommen eine Verringerung des mobilen Individualverkehrs. Allerdings zeigte sich eine Zunahme des Anteils an Schwerverkehr. Dieser hat einen erheblichen Einfluss auf die Zustandsverschlechterung der Fahrbahn.

Diese Ergebnisse führten zu einer Neubewertung: Zumindest testweise wird für den Individualverkehr die innerörtliche Regelgeschwindigkeit angeordnet. Ausschließlich für den Schwerverkehr (Fahrzeuge > 3,5 t) gilt eine Geschwindigkeitsbeschränkung von max. 30 km/h. Die entsprechende Beschilderung soll in den nächsten Tagen erfolgen.

Durch den Straßenbaulastträger wird geprüft, ob die damit zulässigen höheren Geschwindigkeiten für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen eine merkliche Auswirkung auf den Zustand der Straße haben. Sollte dies der Fall sein, müsste die Geschwindigkeitsbegrenzung wieder für alle Fahrzeuge aktiviert werden.