Das Tiefbauamt informiert:
Die in den Jahren 2024 und 2025 mit dem 1. Bauabschnitt begonnene grundhafte Sanierung der Flurstraße in Zwickau wird ab Montag, dem 10. November mit dem 3. Bauabschnitt fortgesetzt. Das Baufeld fängt im Einmündungsbereich Flurstraße/Hilfegottesschachtstraße an und endet im Süden am Galgengrundbach.
Der Ausbau erfolgt als Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Zwickau mit der Wasserwerke Zwickau GmbH. Neben der Erneuerung des Straßenraumes wird ein Regenwasserkanal einschließlich einer Reinigungs- und Regenrückhalteanlage für den Anschluss an den Galgengrundbach hergestellt. Die Herstellung dieser Einleitstelle ist auch der Grund, weshalb der 3. Bauabschnitt dem noch ausstehenden 2. Bauabschnitt im mittleren Teil der Flurstraße vorgezogen wird. Neben den Arbeiten am Kanal- und Trinkwassernetz und der Verlegung von Breitbandleerrohren für den Glasfaserausbau sind auch Arbeiten an der Straßenbeleuchtung geplant. Die Fahrbahn und der Gehweg werden in bituminöser Bauweise ausgebildet.
Auf Grund der geringen Breite der Flurstraße und des Umfangs der Arbeiten wird der betreffende Abschnitt voll gesperrt. Auch der Knotenpunkt Flurstraße / Hilfegottesschachtstraße wird dabei eingeschränkt und bleibt nur noch in Richtung Flurstraße befahrbar. Damit wird die Flurstraße nach der Zufahrt Veolia halbseitig gesperrt und zur Einbahnstraße aus Richtung Hilfegottesschachtstraße. Die Hilfegottesschachtstraße selbst wird dann nach der Zufahrt zur Firma Raiss zu einer Einbahnstraße in Richtung Flurstraße. Die gesamte Baumaßnahme soll im Dezember 2026 abgeschlossen sein. Die Kosten der Stadt Zwickau für diesen Bauabschnitt betragen etwa 800.000 Euro, der Fördermittelanteil liegt bei 50 % der förderfähigen Kosten.
Die Stadt Zwickau bittet bereits jetzt insbesondere die Anlieger und ortsansässigen Unternehmen um Verständnis für die letztlich unvermeidbaren Beeinträchtigungen und Behinderungen. Mit der Durchführung der Bauarbeiten wurde die Phönix-Bau GmbH aus Aue beauftragt.
Diese Baumaßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes. Dieses Vorhaben wird im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Deutschen Bundestag beschlossenen Haushaltes.