FAQ/ Kontakt

Wenn du Fragen zum Jugendbeirat oder zur Wahl hast, wende dich bitte an das Amt für Familie, Schule und Soziales oder direkt an den Jugendbeirat per Mail oder über Instagram.

Außerdem haben wir hier noch einige „FAQ“ aufgelistet:

  • Muss ich als Mitglied des Jugendbeirates spezielle Kenntnisse haben?
    Nein. Wichtig ist, dass Du dich in und für Zwickau und vor allem für Zwickauer Kinder und Jugendliche einsetzen willst. Ansonsten müssen nur die formalen Voraussetzungen erfüllt werden, insbes. Alter (14 bis 24 zum Wahltag) und Wohnort (Hauptwohnsitz in Zwickau, mind. drei Monate vor der Wahl). Wenn Du unter 18 Jahre alt bist, brauchst du die Zustimmung deiner Eltern.
  • Wie oft tagt der Jugendbeirat?
    Geplant ist, dass der Jugendbeirat monatlich außerhalb der Ferienzeiten tagt. Wie oft tatsächlich Sitzungen sein werden, hängt nicht zuletzt vom Engagement der Mitglieder und von den anstehenden Themen ab.
  • Welche Aufgaben erwarten mich und wieviel Zeit muss ich einplanen?
    Grundsätzlich ist Engagement gefragt. Die Mitarbeit im Jugendbeirat beschränkt sich natürlich nicht nur auf die Sitzungen. Bei vielen Themen ist es nötig sich zwischen den Sitzungen damit auseinander zu setzen. Dies kann auch in regelmäßigen Arbeitsgruppen, welche der Jugendbeirat bilden kann geschehen. Ebenso soll der Jugendbeirat direkt für Jugendliche ansprechbar sein. Dafür wurde ein Büro eingerichtet. Diese hat einmal die Woche Sprechzeit und muss natürlich besetzt werden. Außerdem beteiligt sich der Jugendberat an jugendpolitischen Aktionen und Jugendveranstaltungen, um vor Ort seine Arbeit vorzustellen und Themen zu sammeln. Grundsätzlich solltest du bereit sein, etwas von deiner Freizeit (ca. 10 – 15 Stunden im Monat) dafür einzusetzen. 
  • Verdienen die Jugendbeiratsmitglieder etwas?
    Mitglieder des Jugendbeirates sind – genauso wie Stadträte und Ausschussmitglieder – ehrenamtlich tätig. Bezahlt wird allerdings eine Aufwandsentschädigung. Diese ist geregelt in der „Entschädigungssatzung“.
  • Werden die Kandidatinnen und Kandidaten vor der Wahl noch vorgestellt?
    Einen Überblick erhaltet ihr in jedem Fall auf diesen Internetseiten. Hier wollen wir – rechtzeitig vor der Wahl – alle Kandidatinnen und Kandidaten kurz vorstellen. Alle weiteren Überlegungen hängen derzeit von der Entwicklung der Corona-Pandemie ab. 
  • Wann und wo wählen die Jugendlichen?
    Die nächste Wahl findet im Zeitraum vom 30.05.-13.06.23 in Form einer Onlinewahl statt. Zusätzlich könnt ihr auch im Rathaus wählen gehen.
  • Muss ich die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitbringen?
    Nein, nicht unbedingt! Grundsätzlich findet eine Onlinewahl statt. Für Alle die im zentralen Wahlbüro im Rathaus ihr Wahlrecht ausüben möchten, können dies auch mit Vorlage des Personalausweises tun.
  • Wer wählt den Jugendbeirat?
    Formal gesehen muss den Jugendbeirat aufgrund der gesetzlichen Regelungen der Stadtrat wählen. Grundlage für diese Wahl ist aber die Vorschlagsliste. Diese wird im Ergebnis der Wahl aufgestellt und enthält die neun jugendlichen Mitglieder und die Nachrücker.
  • Behandelt der Jugendbeirat auch jugendrelevante Vorlagen, die sonst „nur“ im Stadtrat behandelt werden?
    Ja – auch auf diese Weise soll die Berücksichtigung der Interessen von Kindern und Jugendlichen noch verbessert werden. In dem Konzept zum Jugendbeirat heißt es: „Die Stadt informiert den Jugendbeirat frühzeitig über alle kinder- und jugendrelevanten Angelegenheiten, soweit keine Geheimhaltungspflicht besteht. Alle Fachämter sind verpflichtet dies zu beachten und zu realisieren.“
  • Wie lange ist die „Amtszeit“ des Jugendbeirates?
    Entsprechend des vom Stadtrat beschlossenen Konzeptes wird der Jugendbeirat ab 2023 für drei Jahre gewählt. 
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