Ihr Anliegen:
Sie benötigen eine Genehmigung für die Fällung bzw. den Rückschnitt eines geschützten Baumes oder Großstrauches.
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letzte Änderung der Seite: 20.02.2018
gedruckt am: 02.06.2024
Sie benötigen eine Genehmigung für die Fällung bzw. den Rückschnitt eines geschützten Baumes oder Großstrauches.
Die Fällgenehmigung ist gebührenfrei!
(Stand: 04.03.21)