Datenschutzhinweise nach Artikel 13 und 14 DS-GVO

Standesamt - Datenschutzhinweise für die Erhebung von personenbezogenen Daten nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

 

Die DSGVO verpflichtet bei der Erhebung personenbezogener Daten über den Umgang mit diesen Daten zu informieren.

1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit

Das Standesamt erfasst Ihre Personenstandsdaten (u. a. Name, Geburtsdatum, Abstammung) in Registern und Akten. Auf dieser Grundlage werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Darüber hinaus werden Ihre Daten verarbeitet, soweit das für den Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaft erforderlich ist. Eine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling gemäß Art 22 DS-GVO findet beim Verantwortlichen nicht statt.

 

Kontaktdaten des Verantwortlichen für die Verarbeitung der Daten:

Stadtverwaltung Zwickau,  Standesamt

Postanschrift: PF 20 09 33, 08009 Zwickau

Besucheradresse: Neuberinplatz 1a, 08056 Zwickau

Telefon: 0375/83-3300

Email: standesamtzwickaude

Internet: www.zwickau.de

 

Kontaktdaten der behördlichen Datenschutzbeauftragten:

Stadtverwaltung Zwickau, Datenschutzbeauftragte

Postanschrift: PF 20 09 33, 08009 Zwickau

Besucheradresse: Hauptmarkt 1, 08056 Zwickau

Telefon: 0375/83-1826

Email: datenschutzbeauftragtezwickaude

 

2.  Zwecke der Datenverarbeitung

  • Prüfung der Ehevoraussetzungen und Mitwirkung an der Eheschließung/Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
  • Ausstellung von Urkunden aus den Personenstandsregistern
  • Beurkundung von Personenstandsfällen in den Personenstandsregistern (Eheschließungen, Umwandlungen von Lebenspartnerschaften in Ehen, Geburten,  Sterbefälle, Namensänderungen)
  • Information von durch Rechtsvorschriften bestimmten öffentlichen Stellen über Personenstandsfälle
  • Ermöglichung der Benutzung der Personenstandsregister durch Behörden, Gerichte und Privatpersonen in den in §§ 61 ff. Personenstandsgesetz definierten Fällen
  • Entgegennahme der Erklärung zum Kirchenaus- und –übertritt

 

3.    Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Personenstandsverordnung (PStV)  
  • Verwaltungsvorschrift zum Personenstandsgesetz (VwV-PStG)
  • Sächsische Gesetz zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (SächsAGPStG)
  • Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der  freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB)
  • Sächsisches Kirchensteuergesetz (SächsKiStG)

 

4.  Folgen bei Nichtbereitstellung der Daten durch die betroffene Person


Sie sind gemäß §§ 9 und 10 Personenstandsgesetz in Abhängigkeit vom Personenstandsfall verpflichtet, die vom Standesamt angeforderten Daten anzugeben. Andernfalls kann die beantragte Amtshandlung nicht vorgenommen werden.

Wer nach dem Personenstandsgesetz zur Anzeige eines Personenstandsfalls (Geburt, Sterbefall) oder zu sonstigen Handlungen verpflichtet ist, kann gemäß § 69 Personenstandsgesetz hierzu vom Standesamt durch ein Zwangsgeld angehalten werden und nach § 70 Personenstandsgesetz mit einer Geldbuße betraft werden.

 

5.  Personenbezogene Daten, die verarbeitet werden (Vorgangsdaten):

  • Namen: Vor- und Nachname, Geburtsname, Ehename, akademischer Grad, Beruf
  • Geburtsdaten: Geburtsdatum, Geburtsort, Geburtsland
  • Sonstige persönliche Daten: Standesamt der Geburt, Religionszugehörigkeit, Eintragungsnummer der Geburt, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Nachweis der Staatsangehörigkeit, Personennachweis, vorgelegte Unterlagen, Geschlecht
  • Eheschließung, Lebenspartnerschaft: Datum der Eheschließung / der Vorehe, Ort der Eheschließung / der Vorehe, Standesamt oder sonstige Behörden der Eheschließung, Eintragungsnummer der Eheschließung / Lebenspartnerschaft, Standesamt des Familienbuchs / des Familienbuchs der Eltern, Kennzeichen Familienbuch / Familienbuch der Vorehe, Datum des Anlegens des Familienbuch
  • Tod: Sterbedatum, Sterbeort, Standesamt des Sterbefalls, Eintragungsnummer des Sterbefalls, Angaben zu Vormundschaft, Pflege, Betreuung, Vermögen
  • Wohnung: Postleitzahl, Wohnort, Straße, Hausnummer, Ortsteil, Landkreis, Staat
  • Kirchenaustritt: Taufdatum, Taufort, Bezeichnung der Pfarrei, Pfarrei, Kirchenbuchnummer, Kirchenbuchjahr
  • Wirksamkeitsdatum: Namensänderung, Kirchenaustritt, Auflösung der Ehe
  • Bankverbindung (nur bei Kostenrückerstattungen): Bank, IBAN, BIC, Kontoinhaber

       

Wurden die Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben (Art. 14 DSGVO):
Information aus welcher Quelle die personenbezogenen Daten stammen und gegebenenfalls, ob sie aus öffentlich zugänglichen Quellen stammen

  •  Elektronisches Personenstandsregister
  • Haushalts- und Kassenprogramm
  • Melderegister
  • Gerichte, Krankenhäuser, Pflegeheime, Justizvollzugsanstalten, Kinderheime, Polizei (Sterbefall)

      

6.  Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten


Weitergegeben werden dürfen die Daten der Standesämter nur, wenn dies gesetzlich erlaubt ist.

Die Standesämter sind durch Rechtsvorschriften (insbesondere §§ 57 bis 62 PStV) verpflichtet, personenbezogenen Daten unter bestimmten Voraussetzungen an andere folgende öffentliche Stellen weiterzugeben:

  • inländische Standesämter,
  • Meldebehörde,
  • Jugendamt;
  • Vormundschaftsgericht;
  • Familiengericht;
  • Finanzamt;
  • Verwaltungsbehörde;
  • Amtsgericht;
  • Nachlassgericht;
  • Kirchenbuchführer;
  • statistisches Landesamt Sachsen;
  • Friedhofsverwaltung;
  • Testamentskartei / Hauptkartei für Testamente.

 

Sonstige Datenübermittlungen:

Im Einzelfall können darüber hinaus unter den Voraussetzungen der §§ 61 ff Personenstandsgesetz  personenbezogene Daten an die dort genannten Empfänger weitergeben werden.

 

7.  Dauer der Speicherung


Vorgangsdaten (siehe oben „Kategorien personenbezogener Daten“):

Nach erfolgreicher Übertragung einer Registereintragung in die elektronischen Personenstandsregister werden die Vorgangsdaten lokal nach 120 Tagen (4 Monate) gelöscht.

 

Protokolldaten:

Abrufprotokolle des Datenaustausches und der Suchverzeichnisse werden 365 Tage aufbewahrt.

 

Beurkundungsdaten

Die in Registern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den in den zugehörigen Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren dem Archiv zur Übernahme anzubieten.

 

8.  Information zu Betroffenenrechten
Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a)  Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DSGVO).

 

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DSGVO). Dieses Recht können Sie nach Maßgabe der §§ 47  bis 63 Personenstandsgesetz wahrnehmen.

 

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft.

Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

 

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen des Standesamtes gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 lit. b, c und d DSGVO).

Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

 

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO).

 

f) Widerrufsrecht: Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen

 

g)    Beschwerderecht: Jede betroffene Person hat das  Recht auf Beschwerde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden. Mit Fragen und Beschwerden können Sie sich auch an den Sächsischen Datenschutzbeauftragten wenden:
Kontaktdaten des Sächsischen Datenschutzbeauftragten

Postanschrift: Bernhard-von-Lindenau-Platz 1, 01067 Dresden

Hausanschrift: Kontor am Landtag, Devrientstraße 1, 01067 Dresden

Telefon: 0351/493-5401

E-Mail: saechsdsbslt.sachsende

Internet: www.datenschutz.sachsen.de

 

 

Stand: 25.05.2018