Sie möchten einen Zuschuss über die Eigenanteile an den Schülerbeförderungskosten für Ihr Kind beantragen?
Die Stadt Zwickau gewährt zur Unterstützung der Zwickauer Familien und Minderung deren finanziellen Belastungen als freiwillige Leistung einen Zuschuss über den Eigenanteil an den Schülerbeförderungskosten für das Bildungsticket gemäß der Schülerbeförderungssatzung (SBS - Satzung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Mittelsachsen -ZVMS- über die Schülerbeförderung und die Erstattung der notwendigen Beförderungskosten).
Anspruchsberechtigung
Der Zuschuss wird erstattet für:
- Schülerinnen und Schüler
- die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Zwickau haben und
- eine weiterführende Schule in den Klassenstufen 5 bis 12 im Landkreis Zwickau in kommunaler oder freier Trägerschaft besuchen (allgemeinbildende Schulen: Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen - ausgenommen sind berufsbildende Schulen, u.a. Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, berufliche Gymnasien, Fachschulen und Hochschulen) sowie
- ein gültiges Bildungsticket im Verkehrsverbund Mittelsachsen in der Regel für öffentliche Verkehrsmittel erworben haben.
Der Landkreis Zwickau unterstützt Eltern von Grundschülerinnen und -schülern sowie Förderschülerinnen und -schülern der Klassen 1 bis 4 mit gemeldeter Hauptwohnung im Landkreis einschließlich Stadt Zwickau mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von bis zu 120,00 EUR:
Bildungsticket (landkreis-zwickau.de)
Die Leistung der Erstattung der Schülerbeförderungskosten nach dem Bildungs- und Teilhabepaket (bei Bezug von Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem AsylbLG) ist vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Überprüfung der Anspruchsvoraussetzungen hierfür kann beim Sozialamt des Landkreises Zwickau oder dem Jobcenter Zwickau vorgenommen werden: