Ihr Anliegen
Sie möchten eine ZwiKi-Karte beantragen?
Was bedeutet ZwiKi-Karte?
ZwiKi-Karte steht für die Abkürzung Zwickauer Kinder-Karte.
Wozu benötige ich die ZwiKi-Karte?
Sie dient Ihnen und der Verwaltung als Anmeldenachweis Ihres Kindes in einer der Kindertageseinrichtungen in kommunaler und freier Trägerschaft sowie in den Kindertagespflegestellen. Sie können sich in Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen der Stadt Zwickau nur in Verbindung mit dieser Karte anmelden.
Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Stadt haben.
Wann erhalte ich die ZwiKi-Karte?
Die ZwiKi-Karte können Sie sich frühestens ab Geburt Ihres Kindes aushändigen lassen.
Wo erhalte ich die ZwiKi-Karte und welche Unterlagen werden benötigt?
Diese gibt es auf Antrag (siehe rechts) und nach Vorlage der Geburtsurkunde Ihres Kindes sowie Ihres Personalausweises im Bürgerservice Zwickau,
Rathaus, Hauptmarkt 1.
Kann sie auch eine andere Person abholen?
Sollte Ihnen die Beantragung der ZwiKi-Karte persönlich nicht möglich sein, können Sie auch eine/n Bevollmächtigte/n damit beauftragen.
Die Erstausstellung der ZwiKi-Karte ist kostenlos.
Sollten Sie eine weitere Karte anfordern (z.B. bei Verlust), werden laut Kostensatzung der Stadt Zwickau Gebühren in Höhe von 10 Euro fällig.
Wo erfahre ich mehr über die Kindertageseinrichtungen/-
pflegestellen in Zwickau?
Über das Bildungs- und Betreuungsangebot in den Kindertageseinrichtungen können Sie sich gern im Internet unter > Kinder & Jugend oder im Bürgerservice informieren.
Wann kann ich mein Kind in einer Kindertageseinrichtung/-
pflegestelle anmelden?
Mit der ZwiKi-Karte können Sie sich frühestens ein Jahr vor Ihrem gewünschten Aufnahmetermin Ihres Kindes in einer Zwickauer Kindertageseinrichtung/-pflegestelle anmelden. Sie vereinbaren einen Termin mit der Leitung, können sich die Einrichtung anschauen und erhalten weitere
Informationen (z.B. zur Eingewöhnungszeit).
Zu diesem Termin müssen Sie auf jeden Fall die ZwiKi-Karte mitbringen.
Kostet die ZwiKi-Karte etwas?
Während des bestehenden Vertrags zur Betreuung Ihres Kindes verbleibt die Karte in der Kindertageseinrichtung/- pflegestelle, die Ihr Kind besucht.
Endet der Betreuungsvertrag, wird Ihnen die ZwiKi-Karte wieder ausgehändigt.
Allgemeines
Mit dem 1. August 2011 führt das Amt für Schule, Soziales und Sport der Stadt Zwickau gemeinsam mit den Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft ein neues Anmeldeverfahren in Kindertageseinrichtungen/
-pflegestellen ein. Neu-Anmeldungen sind dann nur noch mit der ZwiKi-Karte möglich.
Mit der ZwiKi-Karte wird dem Wunsch der Eltern nach längerfristiger Sicherheit einer Platzbereitstellung für ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung/-pflegestelle entsprochen. Die Einrichtungen erhalten mehr Handlungssicherheit bei der Planung ihrer Belegungsplätze.
Die ZwiKi-Karte soll die seit vielen Jahren bestehende Anmeldemodalität über Wartelisten und damit verbundenen Mehrfachanmeldungen von Kindern in
Kindertageseinrichtungen/-pflegestellen ablösen.
Sie wird von der Stadt Zwickau nur einmal für jedes Kind ausgestellt und nur an die Eltern bzw. einem von ihnen bevollmächtigten Vertreter ausgehändigt.
Erstausstellung
Mit der Geburt Ihres Kindes sind Sie berechtigt, sich auf Antrag eine ZwiKi-Karte im Bürgerservice der Stadt Zwickau, im Rathaus, Hauptmarkt 1, für
Ihr Kind aushändigen zu lassen.
Zur Beantragung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis mitzubringen.
Das gilt gleichfalls für Familien und Alleinerziehende, die bereits ein
oder mehrere Kinder haben.
Mit dieser Karte gehen Sie in eine kommunale oder freie Kindertageseinrichtung/-pflegestelle Ihrer Wahl und erkundigen sich nach einem freien Platz für Ihr Kind.
Ist eine Aufnahme Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung/- pflegestelle möglich, dann wird das in Ihrer Karte vermerkt. Die Leiterin dieser Einrichtung
ist verpflichtet, spätestens ¼ Jahr vor Aufnahme Ihres Kindes einen Termin mit Ihnen zur Vertragsunterzeichnung zu vereinbaren.
Ist in der von Ihnen aufgesuchten Kindertageseinrichtung/-pflegestelle keine Unterbringung Ihres Kindes möglich, wird auch das in Ihrer ZwiKi-Karte
vermerkt und Sie gehen in die nächste Einrichtung Ihrer Wahl, bis Sie einen Platz für Ihr Kind gefunden haben.
Einrichtungswechsel
Wenn Sie Ihr Kind aus persönlichen Gründen in einer anderen Kindertageseinrichtung/-pflegestelle unterbringen möchten, müssen Sie sich Ihre ZwiKi-Karte rechtzeitig von der Leiterin aushändigen lassen, um mit dieser in der neuen Einrichtung vorsprechen zu können. Mit Aushändigung der ZwiKi-Karte wird das Vertragsende in dieser Einrichtung terminlich festgelegt.
Das Vorsprechen in einer neuen Kindertageseinrichtung/- pflegestelle Ihrer Wahl erfolgt wie oben genannt.
Eine mögliche Aufnahme Ihres Kindes in einer anderen Einrichtung wird in Ihrer ZwiKi-Karte vermerkt. Ihre Karte verbleibt dann in dieser Einrichtung.