Sie möchten einen Schaden (evtl. eine Unfallgefahr) oder eine Verschmutzung an einer öffentlichen Verkehrsfläche (Straße/Fahrbahn) anzeigen?
Schäden und Verschmutzungen
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
Sächsisches Straßengesetz
§14 Polizeiverordnung der Stadt Zwickau
Allgemeine Verkehrsicherungspflicht
-
Tiefbauamt
Frank Bundesmann
SachgebietsleiterPostanschrift
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Bauhof
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08060 ZwickauÖffnungszeiten
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