Sie möchten eine Meldebescheinigung / erweiterte Meldebescheinigung beantragen?
Meldebescheinigung/erweiterte Meldebescheinigung
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
Gebühren
- 12,00 Euro
Bemerkungen/Hinweise
- Beantragung durch persönliche Vorsprache oder durch Dritte unter Vorlage einer Vollmacht vom Betroffenen.
Wissenswertes:
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis Ihres aktuellen Wohnsitzes zur Vorlage bei Behörden oder anderen Stellen. Sie enthält den oder die Namen, Geburtsdatum und die derzeitige Anschrift (ggf. auch Nebenwohnungen). Die erweiterte Meldebescheinigung wird z. B. zur Vorlage beim Standesamt benötigt (Anmeldung Eheschließung) und enthält weitere Daten (Familienstand, frühere Anschriften in Zwickau, Einzugsdaten, …).
elektronische Meldebescheinigung
Sie möchten eine elektronische Meldebescheinigung beantragen? Diese Dienstleistung übernimmt gemäß § 18 Bundesmeldegesetz und § 2 Absatz 1 Nummer 1 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD). Zur Beantragung klicken Sie auf den folgenden Link. Es fallen keine Gebühren an. Voraussetzung ist, dass Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises in Ihrer AusweisApp verifizieren.
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei dieser Meldebescheinigung um ein rein elektronisches Dokument ohne Unterschrift handelt. Über die Akzeptanz dieser Bescheinigungen entscheiden die Stellen, bei welchen Sie dieses Dokument vorlegen.
-
Bürgeramt
Bürgerservice im Rathaus
Christina Schneider
SachgebietsleiterinPostanschrift
PF 20 09 33
08009 Zwickau
Ein Bürgerbriefkasten befindet sich am Rathaus und vor dem Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62Besucheradresse
Hauptmarkt 1Öffnungszeiten
- Mo
- 7-13 Uhr
- Di
- 8-18 Uhr
- Mi
- 7-13 Uhr
- Do
- 8-18 Uhr
- Fr
- 8-13 Uhr
- Sa
- 8-13 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 830Fax: +49 375 833333