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Stadtbeleuchtung
Ihr Anliegen
Änderungen der Straßenbeleuchtung durch Baumaßnahmen
Ein Gebäude wird saniert, abgerissen oder neu gebaut?
Am Gebäude sind Leitungen und / oder Leuchten angebracht?
Oder vor dem Gebäude befindet sich eine Straßenlaterne?
Was ist zu tun?
Rechtsgrundlagen:
§ 126 (1) Baugesetzbuch
benötigte Unterlagen:
Schriftlicher Antrag vom Hauseigentümer, falls betroffene Beleuchtung im Zuge der Maßnahme hinderlich.
Lageplan
Gebühren:
Kosten nach § 126 (1) Baugesetzbuch / Einzellfallentscheidung
Ihr Anliegen
Ausfall von Straßenbeleuchtung
Sie möchten Ausfälle von Straßenlampen (u. a. auch Gaslaternen) im Stadtgebiet von Zwickau melden.
Bemerkungen/Hinweise:
Wir benötigen
bei Einzelausfällen genaue Standortbeschreibung mit Straßennamen, Haus-Nr. und gegebenenfalls Mast-Nr.,
beim Ausfall mehrerer Lampen - Angabe des Straßenabschnittes.
Bei Ausfall der Beleuchtung auf mehreren Straßenzügen kann der Bereitschaftsdienst der Abt. Stadtbeleuchtung außerhalb der Dienstzeit über die Berufsfeuerwehr gerufen werden.
Kontakt
Tiefbauamt
Rolf Lohse
Sachgebietsleiter
- Postanschrift
- PF 20 09 33
08009 Zwickau - Besucheranschrift
- Bauhof
Brander Weg 6,
08060 Zwickau - Öffnungszeiten
- Mo
- 6-15 Uhr
- Di
- 6-15 Uhr
- Mi
- 6-15 Uhr
- Do
- 6-15 Uhr
- Fr
- 6-12 Uhr
- Telefonnummer
- 0375 83-6691
- Faxnummer
- 0375 83-6698
- E-Mail Adresse
- E-Mail*
