Stadtbeleuchtung

Ihr Anliegen

Änderungen der Straßenbeleuchtung durch Baumaßnahmen

Ein Gebäude wird saniert, abgerissen oder neu gebaut?
Am Gebäude sind Leitungen und / oder Leuchten angebracht?
Oder vor dem Gebäude befindet sich eine Straßenlaterne?
Was ist zu tun?

Rechtsgrundlagen

§ 126 (1) Baugesetzbuch

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag vom Hauseigentümer, falls betroffene Beleuchtung im Zuge der Maßnahme hinderlich.

  • Lageplan

  • Gebühren

    Kosten nach § 126 (1) Baugesetzbuch / Einzellfallentscheidung

     

    Ihr Anliegen

    Ausfall von Straßenbeleuchtung

    Sie möchten Ausfälle von Straßenlampen (u. a. auch Gaslaternen) im Stadtgebiet von Zwickau melden.

    Bemerkungen/Hinweise

    Wir benötigen

  • bei Einzelausfällen genaue Standortbeschreibung mit Straßennamen, Haus-Nr. und gegebenenfalls Mast-Nr.,

  • beim Ausfall mehrerer Lampen - Angabe des Straßenabschnittes.

  • Bei Ausfall der Beleuchtung auf mehreren Straßenzügen kann der Bereitschaftsdienst der Abt. Stadtbeleuchtung außerhalb der Dienstzeit über die Berufsfeuerwehr gerufen werden.

    • Tiefbauamt

      Thomas Walter
      Sachgebietsleiter

      Postanschrift

      PF 20 09 33
      08009 Zwickau

      Besucheradresse

      Bauhof
      Brander Weg 6,
      08060 Zwickau

      Öffnungszeiten

      Di
      9-12 Uhr / 13-18 Uhr
      Do
      9-12 Uhr / 13-15 Uhr

      Kontakt aufnehmen

      Telefonnummer: +49 375 836691
      Fax: +49 375 836698