Für eine optimale Nutzererfahrung verwenden wir Cookies auf www.zwickau.de. Wenn Sie weiterlesen, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau unverändert gültig
veröffentlicht am: 13.08.2010Das Umweltbüro informiert:
Mit dem Ende des Schnittverbotes am 30. September und dem beginnenden Herbst werden auch in diesem Jahr wieder verstärkt Gehölzschnittarbeiten durch die Garten- und Grundstückseigentümer erfolgen. Das Umweltbüro macht vorsorglich darauf aufmerksam, dass die bereits für das Frühjahr angekündigte Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes hinsichtlich des Geltungsbereiches von Baum- und Gehölzschutzsatzungen bislang vom Landtag noch nicht verabschiedet und veröffentlicht wurde. Damit gelten die Bestimmungen der Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau vom 30.10.2002 weiterhin uneingeschränkt für das Stadtgebiet.
Für Fragen steht das Umweltbüro zur Verfügung (Telefon: 83 36 50 oder 83 36 01 oder 83 36 09).
-
Presse- und Ober-bürgermeisterbüro
Postanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Hauptmarkt 108056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Mathias MerzLeiter & PressesprecherKontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 831801Fax: +49 375 831899