Wenn Sie in einem anderen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Verwaltungszentrum, Haus 9, Zi. 212 in der Werdauer Straße 62 und öffnet ab dem 6. August 2024.
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letzte Änderung der Seite: 08.07.2024
gedruckt am: 10.12.2024
Wenn Sie in einem anderen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.
Das Briefwahlbüro befindet sich im Verwaltungszentrum, Haus 9, Zi. 212 in der Werdauer Straße 62 und öffnet ab dem 6. August 2024.
Bürger der Stadt Zwickau können zur Antragstellung folgende Möglichkeiten nutzen:
Wahlberechtigte anderer Gemeinden wenden sich zur Antragstellung bitte an die Wahlbehörde ihrer Heimatgemeinde.
Anträge werden bis zum 30. August 2024, 16:00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Hinweise:
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden Ihnen zugesandt. Der Versand erfolgt mit Öffnung des Briefwahlbüros ab dem 06.08.2024 in der Reihenfolge der Antragstellung. Wir bitten hierbei jedoch zu beachten, dass zu Beginn des Briefwahlzeitraumes mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen ist.
Die Unterlagen können auch im Briefwahlbüro persönlich oder durch Bevollmächtigte abgeholt werden.
Wer für eine andere Person Wahlschein(e) und Briefwahlunterlagen beantragt oder im Briefwahlbüro abholt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen. Der Bevollmächtigte darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Weitere Informationen zur Barrierefreiheit von Wahlunterlagen und Wahlräumen erhalten Sie im Briefwahlbüro oder unter 0375 830 am Bürgertelefon.