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Interessenbekundungsverfahren zur Breitbandinternetversorgung
veröffentlicht am: 25.10.2010Die Stadt Zwickau beabsichtigt, die Verfügbarkeit von zuverlässiger und hochwertiger Breitbandtechnologie zu vertretbaren Preisen in allen unterversorgten Ortsteilen herstellen zu lassen.
Als Bestandteil der Bedarfs- und Verfügbarkeitsanalyse zur Breitbandinternetversorgung führt die Stadt Zwickau ein Nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren durch.
Im Zuge dieses Verfahrens prüft die Stadt Zwickau, ob unter den Marktteilnehmern das Interesse besteht, ohne öffentliche Fördermittel zum jetzigen Zeitpunkt oder in den folgenden 36 Monaten in der
Stadt Zwickau (5 Stadtbezirke, 35 Stadtteile) - Einwohner/Haushalte [94.749/48.930]
Breitbandteilnehmeranschlüsse zum Internet mit Mindestübertragungsraten von 2.000 kBit/s downstream, 192 kBit/s upstream im Falle von privaten und 2.000 kBit/s downstream und upstream im Falle von gewerblichen Nutzern zu vertretbaren Preisen anzubieten. Das Angebot dieser Anschlüsse mit der geforderten Mindestübertragungsgeschwindigkeit muss nach Möglichkeit jedem privaten Haushalt, jedem Gewerbebetrieb sowie jeder sonstigen Institution zur Verfügung stehen. Höhere Übertragungsraten sind willkommen und können auch einem Teil der Anschlussnehmer angeboten werden.
Es handelt sich um ein nichtförmliches Interessenbekundungsverfahren, nicht um eine Vorinformation im Sinne des Vergaberechtes. Die Stadt Zwickau behält sich eine Entscheidung über die anschließende Durchführung eines Vergabeverfahrens sowie den Abschluss von Verträgen vor.
Das Vorhaben wird aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur durch den Freistaat Sachsen gefördert.
Der Veröffentlichungstext kann sowohl über die Internetpräsenz der Breitbandberatungsstelle Sachsen als auch auf der Internetseite der Stadt Zwickau bezogen werden.
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