Soforthilfe für Eigentümer und Eigentümergemeinschaften von Wohngebäuden

veröffentlicht am: 11.06.2013

Eigentümer oder Eigentümergemeinschaften können für ihre hochwassergeschädigten Wohngebäude jetzt eine Soforthilfe beantragen. Der Freistaat Sachsen stellt dafür insgesamt 15 Millionen Euro zur Verfügung.

Die Soforthilfe kann für alle Arbeiten zur Trockenlegung, Sicherung des Hauses durch ersetzen geschädigter Türen oder Fenster sowie die Wiederherstellung der technischen Ausrüstung (Heizung, Abwasser, Elektrik und Gas) eingesetzt werden. Die Anträge müssen bis 30. Juni 2013 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingereicht werden. Voraussetzung für den Antrag ist, dass die Schäden durch Oberflächenwasser verursacht wurden. Gebäude, die schon länger leer stehen, bei denen Einsturzgefahr besteht oder die nach dem Schaden dauerhaft nicht mehr nutzbar sind, sind von der Richtlinie ausgenommen.

Die genauen Bestimmungen sind der Richtlinie zu entnehmen.