Einreichungsfrist für Wahlvorschläge endet am 21. März

veröffentlicht am: 15.03.2019

Der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses informiert:

Am Donnerstag, dem 21. März 2019 endet um 18 Uhr die Einreichungsfrist für Wahlvorschläge für die Stadtrats- und Ortschaftsratswahlen in der Stadt Zwickau am 26. Mai 2019. Aus diesem Grund ist der Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses, Stefan Frank, am 21. März 2019 von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 18 Uhr erreichbar (Stadtverwaltung Zwickau, Bürgeramt, Neuberinplatz 1 A, 08056 Zwickau; Tel.: 0375 833300; E-Mail: wahlenzwickaude).

Um vorherige Terminabsprache wird unbedingt gebeten. Die erforderlichen Unterlagen zur Einreichung eines Wahlvorschlages sollten bereits vorab angefordert werden. Alle Formulare können auch im Internet unter www.zwickau.de/wahlen abgerufen werden.

Der Bürgerservice im Rathaus hat an diesem Tag in der Zeit von 8 bis 18 Uhr für die Ausstellung von Wählbarkeitsbescheinigungen und Wahlrechtsbescheinigungen sowie ggf. für die Entgegennahme von Unterstützungsunterschriften geöffnet.