Ab morgen gilt die neue Corona-Schutz-Verordnung

veröffentlicht am: 03.05.2020

Am 30. April hat das Sächsische Kabinett eine neue Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Dieser ging die Abstimmung zwischen der Bundeskanzlerin und den Chefs der Bundesländer voraus. Die neue Rechtsverordnung tritt am 4. Mai 2020 in Kraft und gilt bis einschließlich 20. Mai 2020.

Wir stellen im Folgenden einige wichtige Inhalte und Veränderungen gegenüber den bisherigen Regelungen vor. Zugleich wird unbedingt empfohlen, die Corona-Schutz-Verordnung sowie die damit in Zusammenhang stehenden Allgemeinverfügungen und weiteren Regelungen und Hinweise des Freistaates anzusehen.

  • Im öffentlichen Raum ist weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.
  • Erlaubt ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nicht nur wie bisher mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Hausstand lebenden Person, sondern auch mit deren Partnerin oder ihrem Partner.
  • Empfohlen wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. In Geschäften und im ÖPNV bleibt das Tragen verpflichtend.
  • Auf private Reisen, Ausflüge und Besuche – auch von Verwandten – und überregionale tages-touristische Ausflüge sollte weiterhin verzichtet werden.
  • Gottesdienste und Zusammenkünfte muslimischer, jüdischer und anderer Glaubensgemeinschaften sind zulässig. Hygienevorschriften sind zu beachten.
  • Versammlungen und Ansammlungen bleiben grundsätzlich untersagt. Erlaubt sind ortsfeste Versammlungen unter freiem Himmel mit einer maximalen Teilnehmerzahl von 50 Besuchern und einer zeitlichen Begrenzung auf 60 Minuten. Die Versammlungsteilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
  • Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 1 000 Personen bleiben bis zum 31. August 2020 untersagt.
  • Einrichtungen und Angebote mit Publikumsverkehr bleiben grundsätzlich geschlossen. Das betrifft beispielsweise Fitnessstudios, Bäder, Theater, Kinos (außer Autokinos), Musikschulen, Volksfeste, Discos, Seniorentreffpunkte oder Reisebusreisen.
  • Öffnen dürfen, unter Beachtung von Hygienevorschriften, beispielsweise Museen, Bibliotheken, Hochschulen oder Fahrschulen (keine Fahrstunden und praktische Fahrprüfungen für PKW).
  • Spielplätze können benutzt werden, wenn ein genehmigtes hygienisches Nutzungskonzept vorliegt. Außensportstätten sind zur Nutzung wieder zugelassen, wenn Abstandsregeln und Hygienevorschriften eingehalten werden.
  • Möglich sind wieder Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit mit einem genehmigten Konzept zur Hygiene und der professionellen Betreuung.
  • Die Vorschriften für Geschäfte, Betriebe und Dienstleistungsbetriebe bleiben weitgehend bestehen. Einkaufszentren können nun öffnen, wenn sie Konzepte vorlegen und diese mit dem Gesundheitsamt abstimmen. Für den Einzelhandel ist weiterhin eine Verkaufsfläche von 800 qm erlaubt. Diese kann ab morgen jedoch auch durch Absperrung oder ähnliche Maßnahmen geschaffen werden. Öffnen dürfen künftig Friseure und artverwandte Dienstleistungen, wenn sie besondere Schutzmaßnahmen für Kunden und Beschäftigte anwenden. Möbelhäuser dürfen zusätzlich öffnen.
  • Gaststätten, Hotels und Beherbergungsbetriebe bleiben geschlossen.

Das Kabinett hatte am 30. April außerdem eine Allgemeinverfügung zum Schulbesuch beschlossen. Dementsprechend können die Schülerinnen und Schüler aller Vorabschlussklassen der Gymnasien, Berufsbildenden Schulen, Oberschulen und Förderschulen ab dem 6. Mai 2020 (Mittwoch) wieder ihre Schulen besuchen. Ebenfalls geöffnet werden die vierten Klassen an Grund- und Förderschulen. Geändert wurde außerdem die Anspruchsberechtigung für die Notbetreuung.

Die Stadtverwaltung wird in den kommenden Tagen zur Öffnung von Museen und Bibliotheken, die am 7. Mai erfolgen soll, sowie zur möglichen Öffnung von Spielplätzen und Außensportstätten informieren.

Informationen zur Corona-Schutz-Verordnung und den Allgemeinverfügungen sowie ein FAQ sind unter www.coronavirus.sachsen.de zu finden. Für Fragen steht auch die Hotline des Gesundheitsministeriums zur Verfügung (Tel.: 0800 1000214, Montag bis Freitag 7 bis 18 Uhr, Samstag und Sonntag 12 Uhr bis 18 Uhr; E-Mail: corona-avsms.sachsende).