Corona-Testpflicht bei Einreise aus Risikogebieten

veröffentlicht am: 10.08.2020

Seit Samstag, 8. August 2020, gilt in Deutschland die Testpflicht für Einreisende aus einem Risikogebiet. Alternativ können Rückkehrer aus Risikogebieten ein negatives Testergebnis vorlegen, dass bei Einreise nicht älter als 48 Stunden ist. Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise sind die Corona-Tests kostenlos. In Sachsen können sich Rückkehrer in den Testcentern an den Flughäfen Dresden und Leipzig/Halle sowie bei Hausärzten kostenlos testen lassen.

Weiterhin gilt: Jeder, der nach Deutschland einreist, kann sich innerhalb von 72 Stunden kostenlos auf das Coronavirus testen lassen. Rückkehrer aus Nicht-Risikogebieten im Ausland können sich ebenfalls an den beiden Flughäfen oder bei Hausärzten freiwillig kostenlos innerhalb von 72 Stunden testen lassen. Das sieht die Testverordnung des Bundes vor. Planungen zum Aufbau weiterer Testmöglichkeiten in Sachsen laufen.

Die sächsische Quarantäne-Verordnung behält ihre Gültigkeit. Solange kein negatives Testergebnis vorliegt, müssen sich Einreisende aus Risikogebieten direkt nach der Ankunft in Quarantäne begeben. Auch bei Vorliegen eines negativen Testergebnisses sind sie verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige Gesundheitsamt zu kontaktieren. Die Gesundheitsämter können diese Personen bis zu 14 Tage nach Einreise der Beobachtung unterstellen.

Die internationalen Risikogebiete werden auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht und laufend aktualisiert. Derzeit zählen zu den weltweit vielen Risikogebieten beispielsweise Bosnia und Herzegowina, Luxemburg, die Russische Föderation, Serbien, Aragón, Katalonien und Navarra in Spanien oder die Türkei.