Landratsamt genehmigt Doppelhaushalt der Stadt Zwickau

veröffentlicht am: 03.05.2021

Das Amt für Finanzen informiert:

Das Landratsamt Zwickau hat den Doppelhaushalt 2021/22 der Stadt Zwickau ohne Auflagen genehmigt. Damit können die Mittel entsprechend der gesetzlichen Vorgaben ab 13. Mai bewirtschaftet werden.

Der Stadtrat hatte die Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 in seiner Sitzung am 25. Februar mit großer Mehrheit beschlossen. Am 5. März wurde diese der Kommunalaufsicht im Landratsamt übergeben. Vergangenen Freitagmittag erhielt die Stadtverwaltung vorab per E-Mail den entsprechenden Bescheid. Das Landratsamt stellt mit diesem die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung für die Jahre 2021 und 2022 fest und genehmigt die vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von rund 13,7 Mio. Euro bzw. 11,6 Mio. Euro. Das Gesamtvolumen im Ergebnishaushalt beträgt in diesem Jahr ca. 234,6 Mio. Euro, im kommenden ca. 239,6 Mio. Euro.

Die Haushaltssatzung muss nun öffentlich bekannt gemacht werden. Dies erfolgt im Amtsblatt „Pulsschlag“, das am Mittwoch, dem 5. Mai erscheint. Die erforderliche Auslegung erfolgt pandemiebedingt elektronisch unter www.zwickau.de/haushalt. Hier sind auch die Etats der Vorjahre zu finden. Der Doppelhaushalt tritt dann am 13. Mai 2021 in Kraft.