Mehr Sicherheit auf Straßen – Aufgabe und Ziel der Unfallkommission

veröffentlicht am: 01.09.2021

Das Ordnungsamt informiert:

Täglich kommt es im Straßenverkehr zu Unfällen. Gründe hierfür können u. a. menschliches Fehlverhalten, Witterungseinflüsse oder auch Straßenverhältnisse sein. Unfälle werden polizeilich erfasst, aufbereitet und später ausgewertet. Letzteres übernimmt eine Unfallkommission. Zur Bildung einer solchen sind die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie der Großen Kreisstädte gemäß § 44 StVO i.V.m der Verwaltungsvorschrift Örtliche Unfalluntersuchung verpflichtet. In der Unfallkommission arbeiten die Polizei, das Tiefbauamt und die Straßenverkehrsbehörde eng zusammen. Die Verfahrensabläufe sind durch einschlägige Vorschriften standardisiert und bundesweit weitgehend einheitlich.

Erfassen von Unfällen

Verkehrsunfalldaten werden durch die Polizei im Rahmen der Verkehrsunfallaufnahme erfasst und entsprechend aufbereitet. Dazu legt die Polizei Unfalltypenkarten und -aufzeichnungen an. In den Karten wird jeder Verkehrsunfall genau markiert und mittels Farbigkeit jeweils einem Unfalltyp (Fahrunfall, Abbiege-Unfall, Einbiegen/Kreuzen-Unfall, Überschreiten-Unfall, Unfall durch ruhenden Verkehr, Unfall im Längsverkehr, Sonstiger Unfall) und -kategorie (Konfliktvorgang, getötete, Schwer- und Leichtverletzte sowie Sachschaden) zugeordnet. Damit wird ersichtlich, wo sich Unfälle häufen bzw. ggf. weitere Unfallursachen (Alkohol-, Wildunfall) und -arten (Aufprall auf Pfeiler, Fußgänger, Radfahrer) aufzeigen. Jeder Unfall wird zudem schriftlich erfasst. Diese Aufzeichnungen enthalten ausführliche Daten, u. a. zum Unfallhergang, dem Straßenzustand, Angaben zur Witterung und den Sichtverhältnissen, um nur einige zu nennen.

Maßnahmen zur Unfallvermeidung finden

Vorab genannte Unfalldaten bekommt die Unfallkommission zur Hand. Anhand der Unterlagen kann u. a. abgeleitet werden, worauf Unfallhäufungen zurückzuführen sind und geeignete Maßnahmen veranlasst werden, um Gefährdungen zu beseitigen. Dies können bauliche oder verkehrsregelnde Maßnahmen sein. Die Unfallkommission muss auch sicherstellen, dass die beschlossenen Maßnahmen umgesetzt werden und Wirkungskontrollen durchführen.

Bei der Maßnahme-Findung wird nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vorgegangen. Es werden zunächst Maßnahmen im Verkehrsraum vorgenommen, die mit wenig Aufwand umsetzbar sind, aber dennoch - im Sinne der Unfallbekämpfung – Wirksamkeit zeigen. Die umgesetzten Maßnahmen werden in definierten Zeiträumen kontrolliert und erneut durch die Unfallkommission bewertet. Stellt sich der erwünschte Erfolg nicht ein, werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Im Extremfall muss durch die Unfallkommission der Umbau von Kreuzungen oder von einzelnen Fahrbahnabschnitten beschlossen werden, wie bspw. in Zwickau, im Kreuzungsbereich Cainsdorfer / Äußere Zwickauer / Ebersbrunner Straße. Die Kreuzung galt seit 2006 als Unfallschwerpunkt und erhielt im Jahr 2011 - im Zuge der Deckenerneuerung auf der Äußeren Zwickauer Straße – einen Minikreisel (eine Maßnahme, für die es beim Sicherheitspreis des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft sogar Platz 2 für Zwickaus Unfallkommission gab).
Häufig sind allerdings einfachere verkehrsorganisatorische Maßnahmen ausreichend, wie z. B. Warnhinweise, Markierungsarbeiten oder Geschwindigkeitsreduzierungen.

Abgeschlossene Maßnahmen in Zwickau

Die Unfallkommission der Stadt Zwickau konnte im Jahr 2020 verschiedene Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit im Stadtgebiet Zwickau umsetzen. Hierzu zählt u. a. eine Maßnahme auf der Werdauer Straße. Die stadtauswärtige Sperrfläche im Gleisbereich nach der Kreuzung Lutherstraße wurde verlängert und regelt nun ein rechtzeitigeres Einordnen des Straßenverkehrs in diesem Bereich.

Ähnliches erfolgte auf der Kolpingstraße / B 93 Talstraße. Im Abschnitt Talstraße stadtauswärts nach Einmündung Kolpingstraße wurde eine Verlängerung der durchgehenden Mittelmarkierung notwendig. Diese verhindert nun einen zu voreiligen – und damit verkehrsgefährdenden - Spurenwechsel unmittelbar nach einem Abbiegevorgang.

Vermehrt Unfälle ereigneten sich bisher auch auf der Gewerbestraße / Zwickauer Straße, Ortsausgang Schneppendorf. Dort wurde im vergangenen Jahr die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h herabgesetzt und Warntafeln mit dem Hinweis auf Unfallhäufungsstelle installiert.

Noch laufende und geplante Maßnahmen in Zwickau

Verschiedene Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallschwerpunkten wurden bereits in 2020/2021 angeschoben bzw. umgesetzt, wie z. B. die neue Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Reichenbacher Straße / Gutwasserstraße. Hier erfolgt bis Ende 2022 eine Nachuntersuchung.

Auf der Crimmitschauer Straße außerhalb der Ortslage (Weißenborner Berg) wurden im Juni 2020 die maximale Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h reduziert und Kurvenleitmale installiert. Eine Nachuntersuchung ist bis Ende 2023 vorgesehen. Aufgrund mangelnder Griffigkeit ist hier mittelfristig auch eine Instandsetzung der Fahrbahndecke geplant.

Im Stadtteil Marienthal ist voraussichtlich ab Ende September 2021 ein Verkehrsversuch vorgesehen, bei dem gleich mehrere Planungsgruppen zusammenarbeiten: die Unfallkommission, die AG Radverkehrsplanung und die AG Lärmaktionsplanung. Vorgesehen sind das Anlegen von Radverkehrsstreifen auf der Marienthaler Straße stadtauswärts zwischen Werdauer Straße und Fritzscheplatz sowie stadteinwärts zwischen Fritscheplatz und Werdauer Straße. Unterbrechungen wird es lediglich in Haltestellenbereichen und Bereichen mit Spuraufteilung bzw. Zwangsführung zum Fahren in Fahrspuren geben. An einigen Stellen in den vorgenannten Abschnitten soll der Straßenverkehr auf den Gleisbereich verlagert werden. Die Dauer des Verkehrsversuchs ist mit mindestens einem Jahr angesetzt.

Ähnliches ist auch für den Abschnitt zwischen Hausgrundstück 171 und Jacobstraße in Vorbereitung. Auch hier ist ein beidseitiger Radfahrstreifen unter Ausschluss der Bereiche mit Spuraufteilung bzw. Zwangsführung zum Fahren in Fahrspuren geplant. Ob das Führen des Radverkehrs im Querungsbereich der Schienen möglich ist, wird noch untersucht.

Weitere abgeschlossene, laufende und geplante Maßnahmen der Unfallkommission Zwickau können im anhängenden Dokument nachgelesen werden.
Darüber hinaus werden durch die Unfallkommissionen auch unfallauffällige Bereiche behandelt, bei denen die vorgegebenen Grenzwerte zwar noch nicht überschritten sind, es aber Auffälligkeiten gibt, die ein rechtzeitiges Handeln erforderlich machen.

Unfallkommissionen gibt es in allen Bundesländern seit den siebziger Jahren. Sie sind ein bedeutender Bestandteil im gesamten Spektrum der Verkehrssicherheitsarbeit und es ist nicht zuletzt ihrer Arbeit zu verdanken, dass die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr stetig abnimmt.

Kreuzungsbereich Reichenbacher-/ Gutwasserstraße.
Kreisverkehr Äußere Zwickauer Straße/ Cainsdorfer Straße.