Besondere Regelung zu den Elternbeiträgen in den kommunalen Kitas gilt weiterhin

veröffentlicht am: 12.01.2022

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Eltern, die einen Betreuungsvertrag in einer kommunalen Kita mit 10 oder 11 Stunden vereinbart haben und derzeit täglich höchstens eine neunstündige Betreuungszeit für ihr Kind bzw. ihre Kinder erhalten können oder beanspruchen, müssen für die 10. bzw. 11. Betreuungsstunde seit Dezember 2021 keine Elternbeiträge bezahlen. Zu entrichten ist somit nur der altersgerechte Elternbeitrag (Krippe oder Kindergarten) für maximal 9 Stunden.

Dies gilt bis auf Weiteres für den Januar 2022 und folgende Beitragsmonate fort, soweit die gegenwärtigen Einschränkungen andauern.

Anlass für die besondere Regelung ist, dass pandemiebedingt seit Ende November 2021 in allen sächsischen Kindertageseinrichtungen eingeschränkter Regelbetrieb in festen Gruppen und Räumlichkeiten mit gleichbleibendem Personal stattfindet. Die kommunalen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zwickau betreuen bedarfsorientiert mit individuell festgelegten Öffnungszeiten.