Ehrenamt in der Senioren- und Behindertenarbeit wird wieder gewürdigt

veröffentlicht am: 10.02.2023

Das Amt für Familie, Schule und Soziales informiert:

Auszeichnungsvorschläge können bis 31. Juli 2023 eingereicht werden

Zeit, Aufmerksamkeit und Unterstützung im Alltag erfahren zu dürfen, wissen vor allem die Seniorinnen und Senioren zu schätzen, die oft einsam und/oder auf Hilfe angewiesen sind. Jährlich würdigt die Stadt Zwickau gemeinsam mit der Seniorenvertretung Zwickau ehrenamtlich Tätige, die sich besonders engagiert in der Senioren- und Behindertenarbeit in der Stadt Zwickau einsetzen. Alle Verbände, Vereine, Kirchgemeinden sowie sonstige Einrichtungen und Gruppierungen sind deshalb wieder aufgerufen, ihre Vorschläge für die Würdigung des Ehrenamtes auf dem Gebiet der Seniorenarbeit zu melden. Diese können bis spätestens 31. Juli 2023 in der

  • Seniorenvertretung Zwickau
    z. H. Michél Schlecht
    Kopernikusstraße 7
    08056 Zwickau

eingereicht werden.

Die notwendigen Antragsformulare und Vordrucke mit allen Auswahlkriterien sind in der Geschäftsstelle der Seniorenvertretung Zwickau (montags bis donnerstags von 8 bis 15 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr) oder im Internet unter www.zwickau.de unter Formulare erhältlich.

Die Auswahl und Beschlussfassung erfolgt voraussichtlich bis September 2023. Im Anschluss daran ist eine Auszeichnungsfeier vorgesehen.

Auswahlkriterien

Auszeichnung von Personen 

Die Auszuzeichnenden müssen

  • Bürger der Stadt Zwickau, 
  • 50 Jahre und älter und
  • seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit in der Stadt Zwickau tätig sein.

Die Tätigkeit der Auszuzeichnenden muss:

  • unentgeltlich bzw. mit einer maximalen monatlichen Aufwandsentschädigung von 40 EUR oder gebunden an ein Projekt mit 20 Wochenstunden erfolgen,
  • mind. 8 Stunden/Woche betragen und
  • eine Gruppe von mindestens 10 Senioren erreichen (die Mindestpersonenzahl entfällt, wenn das Ehrenamt in einem Besuchs- und Begleitdienst ausgeübt wird).

Die letzte Auszeichnung für eine ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Zwickau muss bereits fünf Jahre zurückliegen.

Auszeichnungsvorschläge sollen durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.

Wenn einzelne der o. g. Kriterien nicht erfüllt werden, kann im Ausnahmefall der Auszuzeichnende für seine ehrenamtliche Tätigkeit geehrt werden, wenn er in besonders aufopfernder Weise für Senioren und Behinderte der Stadt Zwickau tätig ist.

Auszeichnung von Gruppen

Die auszuzeichnenden Arbeitsgruppen müssen

  • in der Stadt Zwickau tätig sein und
  • seit mindestens vier Jahren im Ehrenamt auf dem Gebiet der Senioren- und Behindertenarbeit in der Stadt Zwickau tätig sein.

Die letzte Auszeichnung für die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit in der Stadt Zwickau muss bereits fünf Jahre zurückliegen.

Auszeichnungsvorschläge sollen durch einen Verein, einen Wohlfahrtsverband, eine Kirchgemeinde, Parteien, Institutionen oder sonstige Gruppierungen unterbreitet werden.

Kontakt

  • Seniorenvertretung Zwickau, Kopernikusstraße 7
    Telefon: 0375 30325930
    E-Mail: kontaktzwickau-seniorenvertretungde